Kurz vor dem Start der Pfingstferien können Sachsen-Anhalter wieder Campingplätze und Ferienwohnungen im eigenen Land ansteuern. Von Freitag an dürfen die Anbieter wieder Urlauber mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt beherbergen, wie aus der aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung des Landes hervorgeht. Am kommenden Montag starten die Ferien.
Voraussetzung für die Öffnung ist, dass die Touristen sich selbst versorgen können. Die Wohnwagen und Wohnmobile müssen über eine eigene Küche und eigene WC- und Waschgelegenheiten verfügen. Klassisches Zelten ist zunächst nicht möglich.
Die Nachfrage nach Stellplätzen auf den Camping-Anlagen sei groß, sagte der Präsident des Verbands der Camping- und Freizeitwirtschaft, Peter Ahrens. «Die Telefone glühen.» Allerdings herrsche unter den Buchungswilligen auch eine große Verunsicherung, was erlaubt sei und wer anreisen dürfe.
Sachsen-Anhalt gestattet zunächst nur einheimische Urlauber. Touristen aus anderen Bundesländern und dem Ausland bleibt die Einreise untersagt. Hotels und Pensionen sollen ab 22. Mai und damit mitten in den zweiwöchigen Pfingstferien öffnen dürfen - auch nur für Sachsen-Anhalter.
Informationsportal der sachsen-anhaltischen Landesregierung
Anders als in Sachsen-Anhalt ist in Thüringen und Sachsen schon mehr möglich
Eigentlich wollten die mitteldeutschen Länder die Öffnungen größtenteils einheitlich gestalten. Das hat nicht geklappt. Was wann öffnet bzw. erlaubt ist, regeln die drei Länder unterschiedlich. Sachsen und Thüringen begrüßen beispielsweise auch Urlauber aus anderen Bundesländern. Hier öffnen heute auch schon Hotels und Restaurants. In Sachsen-Anhalt ist das erste nächste Woche so weit – wenn die zweiwöchigen Pfingstferien schon zur Hälfte rum sind. Die es in Sachsen und Thüringen nicht gibt. In Sachsen dürfen heute z.B. auch die Kinos schon wieder öffnen. Auch das sorgt für Kritik: für die Film-Verleiher lohnt ein Neustart nur bundesweit – sie bieten deswegen kaum neue Streifen an. Und das hat zur Folge, dass einige Kinos eben doch geschlossen bleiben.
Ein Überblick:
Sachsen geht bundesweit mit umfangreichen Lockerungen der Corona-Beschränkungen voran. Ab diesem Freitag (15. Mai) kehrt in vielen Bereichen für die Bürger ein Stück Normalität zurück. Die neue Corona-Schutz-Verordnung gilt bis zum 5. Juni. Ein Überblick über die wichtigsten Regelungen:
RESTAURANTSUNDHOTELS: Ein Abendessen im Restaurant, ein Eis im Café - all das ist ab Freitag wieder möglich. Lokale, Hotels, Ferienwohnungen und Pensionen dürfen aufmachen. Alle Betriebe müssen aber ein Hygienekonzept haben und mit stichprobenartigen Kontrollen rechnen. Eine Dehoga-Checkliste zu Hygiene- und Abstandsregeln soll bei der Vorbereitung helfen. Unter anderem gilt: 1,50 Meter Abstand zum Nachbartisch, höchstens zwei Haushalte an einem Tisch, Desinfektionsspender auf den Toiletten. Anders als in anderen Bundesländern dürfen auch Bars öffnen, wenn Hygieneregeln eingehalten werden. Der Barbetrieb - das enge Sitzen an der Theke - ist aber tabu, ebenso das Shisha-Rauchen. Prinzipiell gilt: Servicekräfte müssen Mundschutz tragen, Gäste nicht.
SHOPPEN: Der Mundschutz und die Einhaltung der Abstandsregeln bleiben - sonst aber können die Sachsen wieder ungehindert einen Einkaufsbummel machen: Wegen eines Gerichtsurteils gilt die Begrenzung auf 800 Quadratmeter bereits ab sofort nicht mehr: Auch Warenhäuser und Elektronikläden dürfen also komplett öffnen. Schlangen könnte es dennoch geben, denn die Regel lautet: Ein Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.
KULTURUNDFREIZEIT: Waren die Freizeitmöglichkeiten bisher eingeschränkt, können Theater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Opernhäusern, Tanzschulen, Fitness- und Sportstudios, Freibäder sowie Freizeit- und Vergnügungsparks wieder ab 15. Mai öffnen. Die Regelungen sind laut Wirtschaftsministerium «sehr individuell», je nach Größe und Räumlichkeit. Voraussetzungen für eine Öffnung sind genehmigte Hygienekonzepte. Kontaktdaten müssen für eine spätere Nachverfolgung von Infektionen nicht hinterlassen werden. Das gilt auch für Restaurants. Sachsen setzt auf die Eigenverantwortung der Besucher.
SCHULENUNDKITAS: Schulen und Kitas öffnen wie geplant am nächsten Montag - unter Hygieneauflagen. Für die Kitas und Grundschulen lautet das Konzept: Die Gruppen sollen strikt voneinander getrennt spielen, lernen und essen. Für viele Kitas und Schulen eine große Herausforderung. In den weiterführenden Schulen - also ab Klasse 5 - sollen sich Lernzeiten an der Schule und Unterricht zu Hause abwechseln. Das Ziel: Jeder Schüler soll mindestens einmal pro Woche in die Schule gehen können.
DASISTNOCHGESCHLOSSEN: Geschlossen bleiben weiterhin Schwimmbäder, Saunen und Dampfbäder, Spezialmärkte, Volksfeste, Jahrmärkte, Diskotheken, Clubs und Bordelle. Ach Busreisen sind vorerst noch tabu. Bestehen bleibt bis Anfang Juni grundsätzlich auch das Besuchsverbot für Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen und Pflegeheime - in Ausnahmefällen dürfen aber Angehörige besucht werden.
In Thüringen öffnen am 15. MaiRestaurants, Gasthöfeund Kneipen sowie Hotels und Pensionen wieder.
Viele Wirte und Hoteliers mussten ihre Betriebe mit Rücklagen, staatlichen Soforthilfen und dem Außerhaus-Verkauf am Leben halten. Um so größer seien jetzt die Erwartungen auch mit Blick auf die Feiertage im Mai, heißt es in der auch für den Thüringen-Tourismus wichtigen Branche. Vieles werde davon abhängen, ob die Gäste trotz der Corona-Regeln in großer Zahl zurückkehren.
Einzelne Städte wie Weimar und Jena planen Sonderregelungen wie das Maskentragen oder die Angabe von Kontaktdaten. In den Landkreisen Greiz und Sonneberg, Hochburgen der Corona-Infektion in Thüringen und Deutschland - dürfen Gaststätten laut Gesundheitsministerium nur im Außenbereich öffnen. Nach Angaben des Hotel- und Gaststättenverbandes musste das Gastgewerbe bis Ende April Einbußen von etwa 20 Prozent des Jahresumsatzes hinnehmen - vor allem wegen des weggefallenen Ostergeschäfts. Getroffen hat das vor allem Familienbetriebe, die einen Anteil von 85 Prozent im Gastgewerbe hätten.
Geschlossen bleiben laut der Landesverordnung Hallenbäder, Saunen, Thermen, Kinos und Diskotheken, aber auch Konzerthallen und Bordelle.
In Niedersachsen haben Restaurants seit dem 11. Mai schon wieder geöffnet, außerdem Gaststätten,Cafés und Biergärten.Nach siebenwöchiger Schließung müssen Restaurantbetreiber jedoch einige Auflagen erfüllen:So dürfen nur maximal die Hälfte der Plätze vergeben werden. Tische müssen mit einemAbstand von mindestens zwei Metern angeordnet sein. Restaurantbesucher müssen Kontaktdaten hinterlassen, damit im Fall der Fälle Infektionsketten nachverfolgt werden können. Selbstbedienung und Buffets sind untersagt. Bars, Kneipen und Diskotheken bleiben noch geschlossen.
Geurlaubt werden darf seitMontag wieder in Ferienwohnungen und -häusern sowie auf Campingplätzen, Booten und im Wohnmobil. In die Ferienwohnungen dürfen aber nur alle sieben Tage neue Gäste kommen:Diese sogenannte Wiederbelegungsfrist bedeutet, dass eine Wohnung zum Beispiel nach einer viertägigen Belegung drei Tage frei bleiben muss. Für die anderen Unterkünfte gilt das nicht, sie dürfen aber nur die Hälfte der Plätze vergeben.Hotelsdürfen erst am 25. Mai wieder Gäste begrüßen.