Hinweise für Konzertbesuche von Jugendlichen

Für jugendliche Konzertbesucher gelten besondere Regeln, welche die Eltern und die ehrziehungsbeauftragten Personen beachten müssen.

Wollen Jugendliche bis zu 16 Jahren Konzerte besuchen, welche nach 22 Uhr enden, so muss die ehrziehungsbeauftragte Personen, von den Eltern der/des Jugendlichen eine Erziehungsbeauftragung mitgeben. Für Jugendliche über 16 Jahre gilt das für Konzerte, die nach 24 Uhr enden.

Die Erziehungsbeauftragung kann man sich im Internet herunterladen oder auch handschriftlich verfassen.

Erziehungsbeauftragung

In der Erziehungsbeauftragung muss Name und Kontakt des Elternteils, Name und Geburtsdatum der oder des Jugendlichen und Name, Geburtsdatum und Adresse der ehrziehungsbeauftragten Person vermerkt sein. Die Erziehungsbeauftragung muss vom Elternteil unterschrieben sein.

Bitte haltet eine Ausweiskopie des Erziehungsberechtigten, den Ausweis der erziehungsbeauftragten Begleitperson und den Ausweis des Kindes/Jugendlichen bereit.

Ehrziehungsbeauftragte Person

Eine ehrziehungsbeauftragte Person ist nach den JugendSchutzgesetz, "jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut." (Im Internet nachlesen)

Sie sollte über 18 Jahre alt sein und nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen. Die Rückfahrt des Kindes bzw. des Jugendlichen muss gewährleistet sein.

So gibt es keine böse Überraschung am Einlass und einem ungetrübten Konzertgenuss steht nichts mehr im Wege.

Viel Spaß!

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