Justizministerin Christine Lambrecht

Gesetz für mehr Frauen in Führungspositionen tritt in Kraft

Bei Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten und mehr als drei Vorständen

Für große Unternehmen treten an diesem Donnerstag neue Bestimmungen zur Besetzung vonSpitzenpositionenmit Frauen in Kraft. Das vor der Sommerpause beschlossene Zweite Führungspositionen-Gesetz wurde am Mittwoch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und wird damit einen Tag später wirksam. Börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten und mehr als drei Vorständen müssen künftig bei Nachbesetzungen in der Top-Management-Etage sicherstellen, dass mindestens eine Frau im Vorstand vertreten ist.

Bundesfrauenministerin Christine Lambrecht (SPD) sprach von einem «Meilenstein für die Frauen in Deutschland». Mit dem Gesetz werde dafür gesorgt, dass mehr hoch qualifizierte Frauen ins Top-Management aufsteigen könnten, teilte sie am Mittwoch mit.

Mit dem Gesetz ändern sich auch für andere börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen, die nicht unter die Mindestvorgabe zur Vorstandsbesetzung fallen, die Regeln:Sie sollen künftig begründen müssen, wenn sie für ihren Vorstand ohne Frauen planen - wenn sie also eine «Zielgröße Null» in ihren Berichten angeben. Geschieht das nicht, drohen Bußgelder. Die Berichtspflichten für Unternehmen werden entsprechend verschärft.

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