Totholz bei Schierke

Gericht: Nur ein Teil des Totholzes darf raus aus dem Nationalpark

Vergleich im Harz

Der Gerichtsstreit um das Totholz im Nationalpark Harz ist vorläufig beendet.

Der Park habe sich mit dem Naturschutzbund Sachsen-Anhalt auf einen Vergleich geeinigt, das teilte heute das Verwaltungsgericht Magdeburg mit.

Nationalparkleiter Pietsch sagte uns heute, der Nabu habe seinem Vorschlag zugestimmt. So soll beispielsweise Totholz an den Wegesrändern nahe Schierke verschwinden, das hatten sich auch die Einwohner aus Sorge vor Waldbränden gewünscht. Weitere Maßnahmen am Ortsrand wie etwa am Bahnhof dürfe es jedoch nicht geben, bevor nicht eine Verträglichkeitsprüfung abgeschlossen ist. Der NaBu hatte gegen die Totholzräumung geklagt und das mit einem Verstoß gegen das Naturschutzrecht begründet. Deshalb hatte das Verwaltungsgericht eine Verfügung erstellt und die Beräumung stoppen lassen.

Dazu sagte uns Christiane Hopstock, Schierkes Ortsbürgermeisterin: "Natürlich fühlen wir uns ein Stück sicherer. Denn ringsum den Ort wurde schon fleißig gearbeitet, die Firma hat da schon gute Arbeit geleistet. Wir werden sehen, was in den nächsten Jahren passiert. Ich erwarte ein Umdenken für die gesamte Region."

Hopstock zielt auf den mehrtägigen Großbrand Anfang September ab.

Danach hatte das Land Sachsen-Anhalt eine Totholzberäumung veranlasst, die das Verwaltungsgericht Magdeburg nach Klage des Naturschutzbundes im vergangenen Monat gestoppt hatte.

Auch die Feuerwehr im Harz begrüßt den Totholz-Kompromiss.

Dazu sagte uns Wernigerodes Stadtwehrleiter Marco Söchting: "Uns ist es natürlich wichtig, dass gerade im Bereich Schierke, was die Kernzone dort angeht, das Totholz beräumt wird, um dort zukünftig Waldbrände zu verhindern bzw. zu vermeiden und natürlich die Bürger von Schierke schützen zu können."

Die Feuerwehr hatte besonders nach dem Großbrand im September auf eine Beräumung gedrängt.

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