Symbolbild: Wiederverwendbarer Getränkebecher in einer Bäckerei

Gastronomen zu Mehrweg To Go

Seit diesem Jahr haben Kundenein Anrecht darauf, ihre To-Go-Speisen und -Getränke in einer Mehrwegverpackung zu bekommen. Das besagt die sogenannte Mehrwegangebotspflicht, die seit dem 1. Januar 2023 an gilt. Der Bundestag hatte das im Mai 2021 beschlossen. Gastronomen müssen denach neben Einwegverpackungen aus Plastik oder Styropor auch wiederverwendbares Geschirr für Speisen und Getränke außer Haus anbieten.

Das sagen Gastronomen im SAW-Land

Die Bäckerei Thonke aus dem Havelland berichtet, dass das Mehrwegangebot an stark frequentierten Filialen, wie etwa an Bahnhöfen sehr gut angenommen werde, in den ländlicheren Regionen gar nicht. Von einer geringen Nachfrage berichten auch die Stendaler Landbäckerei und das Café Flair in Magdeburg.

Dem gegenüber stehen aber die hohen Kosten für die Gastronomen für die Anschaffung des Mehrweggeschirrs. Der Betreiber der "Naumanns Gaststube" im Leipziger Felsenkeller betont, dass diese noch zu den immens gestiegenen Kosten für Anlieferungen und Energie hinzukämen. Dies sei eine große Herausforderung für jeden Gastronomen.

Was bedeutet die Mehrwegangebotspflicht ffür die Gastrobranche?

Betroffene Betriebe sind laut dem Hotel- und Gaststättenverband Dehoga verpflichtet, Gäste auf die Möglichkeit hinzuweisen, Waren auch in Mehrwegverpackungen zu erhalten. In der Verkaufsstelle muss das deutlich sichtbar gemacht werden. Bei einer Lieferung muss dieser Hinweis zum Beispiel im Flyer aufgedruckt sein. Die neue Verpflichtung ist dem Verband zufolge für die Branche mit viel Aufwand und Kosten verbunden. Wer gegen die neuen Vorschriften verstoßt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10 000 Euro.

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