Im Hickhack um den strengeren Bußgeldkatalog sollen manche Temposünder in Sachsen-Anhalt ihrenFührerscheinzurückbekommen. Das teilte ein Sprecher des Innenministeriums am Mittwochabend auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Demnach können rechtskräftige Bußgeldbescheide für die Zeit zwischen Ende April und Anfang Juli zwar nicht aufgehoben werden und das fällige Verwarngeld ist zu zahlen. Wer jedoch ein Fahrverbot bekommen hat, das nach den alten Regeln nicht verhängt worden wäre, soll seinenFührerscheinzurückbekommen.
Das Ministerium hat eine sogenannte Gnadenverfügung angewiesen. Demnach bekommen alle Temposünder ihrenFührerscheinzurückgesendet, wenn ihr Fahrverbot auf dem nichtigen Artikel des neuen Bußgeldkatalogs beruht oder nach den alten Regeln kein Fahrverbot fällig gewesen wäre. Bei Autofahrern, deren Bußgeldverfahren noch läuft, sollen die Tempoüberschreitungen nach den wieder geltenden alten Bußgeldregeln geahndet werden.
Der neue Bußgeldkatalog sorgt seit seinem Inkrafttreten Ende April für Streit. Er soll unter anderem Radfahrer besser schützen und sieht härtere Strafen für Temposünder vor. So drohte jedem ein Monat Führerscheinentzug, der innerorts mindestens 21 Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs war. Außerorts liegt die Grenze bei 26 Stundenkilometern. Im alten Bußgeldkatalog war derFührerscheinbei 31 beziehungsweise 41 Kilometern pro Stunde zu schnell weg.
Das Bundesverkehrsministerium hatte jüngst argumentiert, dass der neue Katalog wahrscheinlich nichtig sei - wegen eines «fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrundlage». Der Bund bat die Länder, die schärferen Regeln auszusetzen und zum alten Katalog zurückzukehren. Seitdem wird geprüft, wie mit den zwischenzeitlichen Verstößen umzugehen ist. Dabei verfolgen die Länder keine einheitliche Linie, etwa bei der Rückgabe von Führerscheinen.