Frau stürzt während Brocken Wanderung

Klage auf Schmerzensgeld abgelehnt

Eine Frau stürztewährend einer Brocken-Wanderung und verklagt anschließend den Nationalpark Harz auf 8000 Euro Schmerzensgeld.

Heute hat die Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg mitgeteilt, dass die Klageabgewiesen wurdeund das Urteil rechtskräftig.

Die Hamburgerin hatte sich vor zwei Jahren im Januar beim Überqueren eines Felsbrockens das Sprunggelenk gebrochen.

Der von ihr gewählte Weg war jedoch nicht vom Nationalpark als Winterwanderweg ausgewiesen, deshalb trage die Frau eine Mitschuld an dem Sturz.

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