Auch in Sachsen-Anhalt stellen Ärzte künftig Fern-Diagnosen. Das hat die Ärztekammer des Landes am Samstag beschlossen. Bisher waren Behandlungen über Internet oder Telefon nur ergänzend zur persönlichen Beratung möglich. Nun geht das auch bei unbekannten Patienten. Bedingung: die ärztliche Sorgfalt muss gewahrt, der Patient aufgeklärt werden. Wenn das Sozialministerium zustimmt, tritt die Regelung in Kraft.
"Mit Augenmaß und nach einer umfassenden Diskussion haben sich unsere Ärzte für eine Öffnung der bestehenden Fernbehandlungsmöglichkeiten entschieden, die zugleich den Patientenschutz nicht außer Acht lässt", erklärte Ärztepräsidentin Simone Heinemann-Meerz. "Der persönliche Kontakt zum Patienten bleibt auch zukünftig der Goldstandard in der ärztlichen Beratung und Behandlung."
Heinemann-Meerz betonte, es sei ein Irrglaube, dass auf diesem Weg die ärztliche Unterversorgung beseitigt oder Wartezeiten nennenswert verringert werden können. "Vorstellbar ist, dass dem Patienten dadurch ein unnötiger Weg erspart bleibt."
Im Mai dieses Jahres hatte der Deutsche Ärztetag das Berufsrecht gelockert, nun entscheiden die Landesärztekammern. Die in Thüringen und Sachsen haben zugestimmt. Die Kollegen aus Brandenburg lehnen die Fernbehandlung ab - sie befürchten unkalkulierbare Risiken. U.a., weil der Arzt den Patienten nicht abtasten kann und womöglich deswegen die falsche Diagnose stellt.