Zwei Kugelschreiber liegen auf einem Antragsformular für Kurzarbeitergeld.

Beschlüsse des Bundesrats

Der Bundestag hatte es gestern beschlossen, heute hat der Bundesrat bestätigt: die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes alsAusnahmeregelungen für die Corona-Krise.

Kurzarbeitergeld

Normalerweise zahlt die Bundesagentur für Arbeit, wenn Beschäftigte auf Kurzarbeit sind, 60 Prozent des letzten Nettolohns oder 67 Prozent für Menschen mit Kindern. Das ist nun wie folgt geändert:

  • für Eltern von Kindern bis zu 25Jahren erhöht sich das Kurzarbeitergeld von 67 % auf 77 % (Arbeitnehmer/-innen, die mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes haben, sowie für Arbeitnehmer/­ innen, deren Ehegatte/deren Ehegattin mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 4 und 5 des Einkommensteuergesetzes hat, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben (das sind leibliche Kinder, angenommene Kinder und Pflegekinder, auf die Zahl der Kinder kommt es nicht an)
  • für alle anderen erhöht sich das Kurzarbeitergeld von 60 auf 70 % des entgangenen Nettolohns
  • Sollte man über sieben Monate lang in Kurzarbeit sein, wird das Geld noch einmal erhöht. Auf 87 % (Eltern) bzw.80 % des entgangenen Nettolohns.
  • Dies gilt zunächst bis Ende des Jahres.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit wurde bis Ende April für gut zehn Millionen Menschen Kurzarbeit angemeldet.

Arbeitslosengeld

Erleichterungen kommen auch für Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 endet: Sie erhalten drei Monate länger Arbeitslosengeld.

Elterngeld-Änderungen

Nach dem Bundestag hat am Freitag auch derBundesratdenWeg für Sonderregeln beim Elterngeld wegen der Corona-Krise freigemacht. Sie sollen verhindern, dass werdende Mütter und Väter, die wegen der aktuellen Lage Verdienstausfälle haben, Einbußen beim Elterngeld hinnehmen müssen. Einkommensverluste zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 wegen der Corona-Pandemie können bei der Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert werden, so dass es nicht niedriger ausfällt.

Wer in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeitet und wegen der Krise im Moment keine Elternzeit nehmen kann, darf zudem seine Elterngeldmonate verschieben. Sie können auch nach dem 14. Lebensmonat des Kindes genommen werden, spätestens zum Juni 2021. Die Regeln sollen rückwirkend zum 1. März gelten.

Gutschein-Lösung für Tickets

Für wegen der Corona-Krise ausgefallene Kultur- und Sportveranstaltungen müssen Ticketkäufer vorübergehend auch Gutscheine akzeptieren. DerBundesratbilligte am Freitag die im Bundestag beschlossene Lösung, die die Kulturszene vor Liquiditätsengpässen schützen soll. Betroffen sind alle Tickets, die vor dem 8. März gekauft wurden - für Konzerte, Festivals, Theatervorstellungen, Vorträge, Lesungen, Fußballspiele und andere Sportwettkämpfe. Auch Dauerkarten und Abos für Theater oder Fitnessstudios sollen über Gutscheine kompensiert werden.

Die Wertgutscheine können entweder für eine Nachholveranstaltung oder für ein anderes Angebot des Veranstalters eingelöst werden. Kunden können aber eine Auszahlung verlangen, wenn ein Gutschein wegen persönlicher Lebensverhältnisse unzumutbar ist. Nicht eingelöste Gutscheine werden Ende 2021 ausgezahlt.

Zuckerverbot für Baby- und Kindertees

In Baby- und Kleinkindertees ist Zucker künftig verboten. Kommen sollen auch neue Hinweise für die Eltern auf den Packungen. DerBundesratstimmte am Freitag einer entsprechenden Verordnung von Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU)zu. Kräuter- und Früchtetees für Säuglinge oder Kleinkinder dürfen demnach keinen zugesetzten Zucker und andere süßende Zutaten wie Honig, Malzextrakt, Sirupe oder Dicksäfte enthalten.

Vorgeschrieben werden soll auch ein Hinweis auf der Verpackung oder einem Etikett, beim Zubereiten auf die Zugabe von Zucker und anderen süßenden Zutaten zu verzichten. Kommen soll außerdem eine Kennzeichnung, ab welchem Kindesalter die Tees verwendet werden können - generell darf dies demnach nicht unter vier Monaten sein.

Hintergrund ist laut Ministerium, dass gezuckerte Getränke die Gefahr von Karies und Übergewicht erhöhen. In den ersten 1000 Lebenstagen von Kindern würden wichtige Weichen fürs Ernährungsverhalten gestellt - angestammte Gewohnheiten später zu ändern, sei dann schwieriger. Wie es in der Verordnung heißt, betrifft das Zuckerverbot 37 derzeit erhältliche Produkte. Die neuen Informationspflichten auf der Packung betreffen demnach laut einer Marktübersicht 85 Produkte.

Prämie für Altenpfleger

Einen Tag nach dem Bundestag hat auch derBundesratdie geplante Corona-Prämie für Beschäftigte in der Altenpflege verabschiedet. Sie sollen in diesem Jahr einen Bonus für die besonderen Belastungen während der Krise bekommen. Geplant sind bis zu 1000 Euro - je nach Funktion und Arbeitszeit. Der steuerfreie Betrag kann von Ländern und Arbeitgebern auf bis zu 1500 Euro aufgestockt werden. Einige Bundesländer haben das bereitsangekündigt.

Ausweitung der Corona-Tests

Coronavirus- oder Antikörpertests sollen künftig von den Krankenkassen bezahlt werden - auch dann, wenn jemand keine Symptome zeigt. Insbesondere in Pflege- und Altenheime sollen vermehrt Tests stattfinden. Auch Gesundheitsämter können die Kosten über die Krankenkassen abrechnen.

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