Eierlikör mit Milchprodukten erlaubt

EU-Parlament beschließt neue Verordnung - Freude bei Hof in Börde

Eierlikör darf in Zukunft Milchprodukte enthalten. Das hat das Europaparlament heute beschlossen, sagte uns der EU-Abgeordnete Arne Lietz.

Ausgangspunkt für die neue Alkoholverordnung war der Streitfall um EierlikörBörde.

DerHof in Altenweddingen bei Magdeburg hatte seit Jahren nach altem Familienrezept Eierlikör hergestellt. Und zwar unter anderem mit Milch und Sahne. Das war aber nach der alten EU-Verordnung nicht erlaubt.

Eierlikör durfte nur dann Eierlikör heißen, wenn neben Alkohol nur noch Eigelb und Eiweiß, Zucker, Honig und Aromen drin steckten. Ein Klageverfahren war die Folge für den Altenweddinger Hof. Das ist nun so gut wie vom Tisch vom Tisch. Mit der neuen Alkoholverordnung ist jetzt auch Eierlikör mit Milchprodukten erlaubt.

Antje Brand vom Hof in Altenweddingen freut sich: "Das ist toll! Ich finde das richtig so und juristisch korrekt. Seit gefühlt hundert Jahren gehören Milchprodukte in Eierlikör."

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