DFB hebt Urteil gegen Robin Becker auf

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat nach mündlicher Verhandlung am 30. April in Frankfurt das vom DFB-Sportgericht ausgesprochene Urteil gegen Robin Becker heute aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Der Abwehrspieler war ursprünglich mit einer Sperre von fünf Wochen und einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro belegt worden. Gegen dieses Urteil des Sportgerichts hatte der Spieler fristgerecht Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt. Das Urteil des DFB-Bundesgerichts ist rechtskräftig. Robin Becker ist damit am Wochenende wieder spielberechtigt.

Nach dem Spiel zwischen Eintracht Braunschweig und 1860 München hatte Erkan Bikirogluden Braunschweiger Benjamin Kessel verächtlich bespuckt. Dafür wurdeBikiroglu vom DFB Sportgericht für drei Spiele gesperrt. In der Anhörung erhob er schwere Vorwürfe gegen Spieler von Eintracht. Zunächst geriet der Bespuckte ins Visier - dann Tim Robin Becker. Beide wiesen die Vorwürfe entschieden zurück. Nach der Behauptung wurde Robin Becker dennoch für 5 Spiele gesperrt und fehlte am Wochenende gegen Preußen Münster. In der Berufung zeigte Videomaterial, dass: "kein beleidigender Wortwechsel zwischen Robin oder einem sonstigen Spieler der Eintracht und dem Spieler vom TSV 1860 München gefallen ist", schreibt Tobias Rau,Aufsichtsratsmitglied der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA. Die Behauptungen aus der Rechtfertigung des "spuckenden Spielers" erwiesen sich als falsch.

Das Urteil gegen Becker hatte Schlagzeilen gemacht, weil das Gericht nur durch die Behauptungen der 1860 Spieler erfolgte und ohne jedweden Beweis den Eintracht-Stammspieler veurteit hatte. Der Innenverteidiger fehlte im Spiel gegen Münster.

„Wir sind sehr froh – vor allem natürlich auch für den Menschen Robin Becker – dass das DFB-Bundesgericht unserer Berufung stattgegeben und das Urteil aufgehoben hat. Wir konnten anhand von neu vorgelegtem Videomaterial belegen, dass kein beleidigender Wortwechsel zwischen Robin oder einem sonstigen Spieler der Eintracht und dem Spieler vom TSV 1860 München gefallen ist und so die schweren und für uns zu keiner Zeit nachvollziehbaren Vorwürfe zurückweisen. Damit möchten wir das Thema hinter uns lassen und uns auf den Klassenerhalt konzentrieren. Robin ist für uns sportlich ein ganz wichtiger Spieler auf dem Weg zu diesem Ziel, auf das wir uns nach der Aufhebung des Urteils wieder voll und ganz fokussieren müssen und werden“, betont Tobias Rau, Aufsichtsratsmitglied der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA.

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