Der große Führerschein-Umtausch

Termine und Kosten

EuerFührerschein ist vor dem19. Januar 2013 ausgestellt worden? Dann seid Ihr einer von 43 Millionen Deutschen, die langsam Abschied nehmen können von Ihrem "Lappen". Die EU möchte, dass alle EU-Bürger eineinheitlichesPlastikkärtchen als Führerschein haben. Anfang 2019 wurde beschlossen, welche Fristen es für den Umtausch gibt. Umtauschen könnt Ihr jetzt schon - müsst aber nicht. Damit aber nicht alle auf einmal losstürmen, gibt es einen Plan, wer bis wann seinen Führerschein umgetauscht haben muss.

Die entscheidende Frage ist: Wann wurde eueraktueller Führerschein ausgestellt? Vor oder nach 1999?

Führerschein NACH 1999 ausgestellt

Wessen aktueller Führerscheinnach 1999 ausgestellt wurde, richtet sich nach dieser Tabelle. Hier ist das Ausstellungsjahr ausschlaggebend, nicht das Geburtsjahrdes Inhabers.

Ausstellungsjahr -Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

  • 1999-2001 - bis 19. Januar 2026
  • 2002-2004 - bis 19. Januar 2027
  • 2005-2007 - bis 19. Januar 2028
  • 2008 - bis 19. Januar 2029
  • 2009 - bis 19. Januar 2030
  • 2010 - bis 19. Januar 2031
  • 2011 - bis 19. Januar 2032
  • 2012-18.01.2013 - bis 19. Januar 2033

Führerschein VOR 1999 ausgestellt

Wessen Führerscheinvordem 1.1.1999 ausgestellt wurde, richtet sich nach dieser Tabelle. Hier ist das Geburtsjahr des Inhabersausschlaggebend, nicht das Jahr der Ausstellung des Führerscheins.

Euer Geburtsjahr / Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

  • vor 1953 - bis 19. Januar 2033
  • 1953-1958 - bis 19. Januar 2022 (verlängert bis 19. Juli 2022)
  • 1959-1964 - bis 19. Januar 2023
  • 1965-1970- bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später - bis 19. Januar 2025

Keine neue Prüfung nötig - aber Foto und 25 Euro

Die Fahrerlaubnis bleibt vom Umtausch der Dokumente unberührt - eine neue Prüfung ist also nicht nötig. Dafür braucht ihr aber ein aktuellesFoto und, laut ADAC, rund 25 Euro Gebühr für den neuen EU-Führerschein.

Nachtrag: (Quelle ADAC)

Terminengpass wegen Corona – keine Geldbuße bis 19. Juli 2022

Für all diejenigen, die ihren Führerschein bis zum 19.1.2022 tauschen müssen, ist es aktuell schwierig, rechtzeitig einen Termin bei der örtlichen Führerscheinstelle zu bekommen. Coronabedingt kommt es vielfach zu Engpässen bei der Terminvergabe.

Die Verkehrsministerkonferenz hat daher beschlossen, dass denjenigen, die es wegen eingeschränkter Öffnungszeiten der Ämter nicht schaffen, ihrenFührerschein fristgerecht umzutauschen, bis zum 19. Juli keine Geldbuße droht. Ein bundeseinheitliches Vorgehen soll auf den Weg gebracht werden. Um das Problem jedoch nicht einfach nur zu verlagern, sollten sich Betroffene bereits jetzt um einen Termin bei ihrer Führerscheinstelle kümmern.

Weitere Infos des Bundesverkehrsministeriums

www.bmvi.de

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