Der Blitzer wird 60 Jahre alt

60 Jahre und nicht kleinzukriegen. Obwohl viele Blitzer immer wieder beschossen, angesprüht, angezündet und abgesägt wurden, feiert die Radarfalle den nächsten runden Geburtstag. 1956 stellte die Firma Telefunken den Prototyp VRG1 auf der internationalen Polizeimesse in Essen vor. Nach den ersten Versuchen in Düsseldorf, Hamburg und Ulm trat die Radarfalle als Weiterentwicklung VRG 2 ihren bundesweiten Siegeszug an.


1.Am 21. April 2016 wurden in ganz Deutschland ca. zwei Millionen Autos kontrolliert. Damit waren 3,6 Prozent der Autofahrer zu schnell unterwegs.

2.Bei einer zehnstündigen Aktion der Verkehrspolizei auf der A 81 hat es 2096 Mal geblitzt.
Funfact: Der „Spitzenreiter“ in der Statistik ist doppelt so schnell gefahren wie erlaubt. Diagnose: 600 Euro, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrberbot.

3.2,8 Millionen Euro hat eine Radarfalle auf der A8 dem Land Baden-Württemberg eingebracht.

4.1957: Das Jahr, in dem die ersten Blitzer in Deutschland zu finden waren. Die Blitzer waren eine Reaktion auf die starke Zahl der Verkehrstoten. Mitte der 1950er Jahre stieg diese Zahl auf 13.000 pro Jahr.

5.Das bringt mich auf 180: Viele Temposünder, die erwischt wurden und anschließend Post bekommen, versuchen sich am Staat zu rächen. Sie versuchen ihren Dampf abzulassen, indem sie mit abmontierten Nummernschildern oder Mittelfinger und Victoryzeichen an der Radarfalle vorbei rasen.

6.Wer 50 km/h zu schnell fährt, den kostet das 200 Euro und die Nerven. Denn der Fahrer bekommt zwei Punkte und außerdem drei Monate Fahrverbot.

7.Wer außerorts 25 km/h zu schnell fährt, bekommt einen Punkt in Flensburg und muss außerdem 70 Euro zahlen.

Möglichkeit 1:

Die Behörde verschickt einen Anhörungs- oder Zeugenfragebogen an den Farzeughalter. Falls sie die Strafe akzeptieren und auch noch das Bußgeld zahlen, ist alles erledigt.

Möglichkeit 2:

Sie können Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Dann wird die örtlich zuständige Polizei beauftragt Ermittlungen durchzuführen. Es können auch Nachbarn nach der Person auf dem Bild gefragt werden. Eine andere Möglichkeit der Nachforschungen ist, beim Einwohnermeldeamt die Passfotos der Familie des Fahrzeughalters mit dem Polizeifoto zu vergleichen.

Übrigens: Wer nach einer Tempoüberschreitung von 26 km/h innerhalb eines Jahres nochmal 26 km/h zu schnell fährt, muss den Führerschein gleich mit abgeben. Der Führerscheinentzug kann vor Gericht ebenfalls als unzumutbar angefochten werden. Wenn die Folgen für den Fahrer besonders hart ausfallen würden. (z.B.: Der Fahrer verliert seinen Beruf ohne Führerschein)

Wenn vor Gericht entschieden wird, dass der Fahrer seinen Führerschein behalten darf, fällt die Geldbuße deutlich härter aus.

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