Die Untere Wasserbehörde der Stadt Braunschweig wird Mitte Januar 2017 rund 500 weitere Betreiber von alten Heizöltanks auffordern, ihre Tanks durch einen zugelassenen Sachverständigen prüfen und den Prüfbericht der Stadtverwaltung zukommen zu lassen. Betroffen sind oberirdische Heizölanlagen mit einer Größe von 1.000 bis 10.000 Litern, bei denen bisher noch keine sogenannte Inbetriebnahmeprüfung durchgeführt wurde.
Im vergangenen Jahr wurden bereits mehr als 1.100 Betreiber angeschrieben. Inzwischen wurden diese Heizölanlagen zum großen Teil geprüft. Die vom Verwaltungsgericht Braunschweig erwartete Gefährdung von Gewässern aufgrund mängelbehafteter Anlagen (siehe unten) hat sich dabei bestätigt: Mehr als 80 Prozent der Anlagen wiesen erhebliche Mängel auf. Diese müssen von den Betreibern nachgerüstet bzw. repariert werden.
Zum Hintergrund: Das Land Niedersachsen hatte 1997 mit einer Verordnung eine Inbetriebnahmeprüfung für oberirdische Heizöl- oder Dieseltankanlagen in der genannten Größenordnung festgelegt. Aus der Verordnung ging nicht hervor, ob Anlagen, die zu diesem Zeitpunkt bereits in Betrieb waren, unter diese Prüfpflicht fielen. In Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hatte die Stadt Braunschweig deshalb keine nachträgliche Prüfung bestehender Anlagen veranlasst.
Klarheit bezüglich der Rechtslage schuf das Verwaltungsgericht Braunschweig im Jahr 2014 mit einem Urteil zu einem Rechtsstreit zwischen dem Landkreis Goslar und einem Betreiber einer solchen Heizölanlage: Die Prüfpflicht bei Inbetriebnahme gilt auch für seinerzeit schon bestehende Anlagen und ist einmalig nachzuholen. Das Gericht geht in der Urteilsbegründung davon aus, dass gerade Altanlagen eine Gefährdung von Gewässern darstellen können. Die Prüfung der alten Heizöltanks durch einen Sachverständigen liegt daher auch im Interesse des jeweiligen Betreibers, dem bei einem Defekt der Anlage erhebliche Kosten entstehen können.