Behörde gewinnt Rechtsstreit

Sodawerke müssen Grenzwerte einhalten

Die Sodawerke in Bernburg und Staßfurt müssen behördlich festgelegte Grenzwerte für ihr Abwasser einhalten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt entschieden.

Vorausgegangen war eine Forderung des Landesverwaltungsamts, die einen Grenzwert festgelegt hatten bzw. die Betreiber anwiesen, ihre salzhaltigen Abwasser so weit zu verdünnen, dass für befruchtete Fischeier in der Saale und in der Bode keine Gefahr mehr besteht. Die Werke klagten dagegen - ohne Erfolg.

Die Behörde sieht sich nunin die Lage versetzt, mögliche Verstöße zu ahnden und erklärte, das sollte für die Unternehmen Ciech und Solvay doch ein Anreiz sein, alles Mögliche zu tun, um die Schädlichkeit ihrer Abwässer zu verringern. Eine Revision des Urteils ist den Angaben zufolge nicht zugelassen.

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