Lehrer

Stendal: Streit um Zusatzstunde

Entlassene Lehrerin klagt auf Wiedereinstellung

Im Fall um die Klage um Wiedereinstellung einer Grundschullehrerin aus der Altmark hat sich das Arbeitsgericht heute für einen Vergleich entschieden. Die Grundschullehrerin darf zum 1. Mai wieder in den Unterricht zurückkehren - muss die vom Land vorgeschriebene Zusatzstunde jedoch leisten. Weil sie sich im letzten Jahr geweigert hatte, war sie gekündigt worden. Daraufhin hatte sie auf Wiedereinstellung geklagt. Den Arbeitsausfall bekommt sie im Nachhinein nicht bezahlt. Bis nächste Woche Freitag können beide Parteien Widerruf einlegen.

Anzeige
Seite teilen