Bernd Wiegand

Neue Verhandlung gegen Halles suspendierten OB Wiegand

Es geht um den Vorwurf der Falschaussage

Im Zuge des Disziplinarverfahrens gegen den derzeit suspendierten Oberbürgermeister von Halle, Bernd Wiegand, muss sich der parteilose Politiker am Mittwoch (13. März) vor dem Landgericht in Halle verantworten. Konkret will sich das Gericht mit dem Vorwurf der Falschaussage befassen. Wiegand soll diese in einem Zivilprozess im Oktober 2020 getätigt haben. 

Der Vorwurf ist einer von mehreren, die in dem seit Februar 2021 gegen den Politiker geführten Disziplinarverfahren zusammengefasst werden. Gegen einzelne Entscheidungen hatte Wiegand in der Vergangenheit versucht vorzugehen. Im Falle einer Verurteilung wegen Falschaussage droht Wiegand eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren. Weitere Termine für die Verhandlung sind bis Mitte April angesetzt. Ein Ende des Disziplinarverfahrens ist nach Angaben des Landesverwaltungsamts derzeit nicht absehbar. 

Worum geht es im Disziplinarverfahren gegen Wiegand? 

Das Disziplinarverfahren gegen Wiegand wurde Anfang 2021 vom Landesverwaltungsamt eingeleitet. Die verschiedenen Vorwürfe gegen ihn können drei übergeordneten Komplexen zugeordnet werden. 

1. Hat sich Wiegand bei der Coronaimpfung vorgedrängelt?
2. Unter welchen Umständen wurde der Geschäftsführer der städtischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft (EVG) entlassen?
3. Auf welcher Grundlage wurde eine leitende Beschäftige übertariflich vergütet. 

Im Frühling 2021 wurde Wiegand vorläufig des Dienstes enthoben. Auch seine Bezüge wurden gekürzt. In den vergangenen Monaten waren verschiedene Gerichte und Behörden mit dem Fall befasst. Die Stadt Halle wickelt ihre Geschäfte seit 2021 ohne ihren Chef ab.  

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