Radarwarner sind in Deutschland ganz klar verboten. Ganz egal, ob sie in das Navigationsgerät eingebaut sind oder als App auf dem Smartphone laufen: Wer ein solches Gerät benutzt, um sich vor Geschwindigkeitskontrollen zu schützen, handelt gesetzeswidrig. Dies bedeutet, dass Autofahrer beim Einsatz von Radarwarnern mit einem Bußgeld rechnen müssen.
In Deutschland dürfen technische Geräte, die vor Blitzer warnen, weder betrieben noch betriebsbereit mitgeführt werden. Das Verbot gilt nicht nur für die Fahrer, sondern auch für Beifahrer. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat klargestellt, dass selbst die Nutzung einer Blitzer-App durch den Beifahrer nicht erlaubt ist. Die Polizei kann solche Apps bei Verkehrskontrollen entdecken und darauf reagieren.
Die Konsequenzen für den Einsatz von Radarwarnern sind deutlich: Es droht ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister. Darüber hinaus hat die Polizei das Recht, bei einer Kontrolle betriebsbereite Radarwarngeräte zu beschlagnahmen und unter Umständen zu vernichten. Allerdings ist es fraglich, ob dies auch für Navigationsgeräte oder Smartphones gilt, da diese auch für andere Zwecke genutzt werden.
Was die Benutzung von Radarwarnern betrifft, so gibt es innerhalb Europas keine einheitlichen Regelungen. Die Konferenz der Europäischen Verkehrsminister empfiehlt zwar, die Nutzung solcher Geräte zu verbieten, die Umsetzung variiert jedoch von Land zu Land. Für Reisende bedeutet dies, dass sie sich vorab genau informieren müssen, welche Regeln im jeweiligen Land gelten.
Land | Mitführverbot | Benutzungsverbot | Mögliche Geld- oder Haftstrafen sowie weitere Hinweise |
Belgien |
| Ja | Geldstrafen oder Haftstrafen von 15 Tagen bis drei Monaten. Verdoppelung der Strafe im Wiederholungsfall. Das Gerät wird eingezogen und vernichtet. POI-Funktion ist erlaubt. |
Bulgarien |
| Ja | Geldbuße |
Dänemark |
| Ja | Hohe Geldstrafen |
Finnland | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen |
Frankreich | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen. Ggf. Beschlagnahme des Kfz bei fest installierten Geräten. Die POI-Funktion ist erlaubt, wenn sie allgemein auf Gefahrenstellen in einer ausreichenden Distanz hinweist. Der deutliche und unmittelbare Hinweis auf Radarmessstellen hingegen ist verboten. |
Italien | Ja | Ja | Geldstrafe ab 800 Euro. Geräte werden beschlagnahmt. |
Griechenland | Ja | Ja | Geldstrafe ab 2.000 Euro; 30 Tage Fahrverbot |
Lettland |
| Ja | Geldbuße |
Litauen |
| Ja | Geräte, die die Messung aktiv stören, sind verboten. Hohe Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen. |
Luxemburg |
| Ja | Geldbuße bis 5.000 Euro oder Haftstrafe von acht Tagen bis zu einem Jahr. Das Gerät wird eingezogen. POI-Funktion ist erlaubt. |
Niederlande | Ja | Ja | Geldbuße von 430 Euro. Das Gerät wird eingezogen. Navigationsgeräte mit POI-Funktion sowie Blitzer-Apps sind erlaubt. |
Norwegen |
| Ja | Strafe bis 10.000 Kronen (ca. 1.000 Euro) und Beschlagnahme des Geräts. |
Österreich |
| Ja | GPS-Navigationsgeräte mit einem POI-Warner als „Ankündigungsfunktion“ sind erlaubt. Verboten sind Radarwarngeräte, mit denen technische Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung beeinflusst oder gestört werden können. Diese dürfen weder an Kraftfahrzeugen angebracht noch mitgeführt werden. Bei Verstößen droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 5.000 Euro und das Gerät wird eingezogen. |
Polen | Ja | Ja | Geldstrafen. Erkennbar nicht einsatzbereites Gerät (z. B. verpackt) darf mitgeführt werden. |
Rumänien | Nein | Nein | Gesetzliche Regelung wird diskutiert. |
Schweden | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen. |
Schweiz | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen oder Haftstrafe. Das Gerät wird eingezogen und vernichtet. Auch GPS-Navigationsgeräte, die im Rahmen ihrer Zusatzfunktionen vor Geschwindigkeitskontrollen warnen können (POI-Funktion). |
Serbien | Ja | Ja | Geldstrafe zwischen 50 Euro und 170 Euro bei Verwendung. Bei Unfall bis zu 45 Tagen Haft statt Geldbuße möglich. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt. |
Slowakei | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen |
Slowenien | Ja | Ja | Geräte, die die Messung aktiv stören, sind verboten. Hohe Geldstrafen. |
Spanien | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen. POI-Funktion ist erlaubt. |
Tschechien | Ja | Ja | Verboten sind Radarwarngeräte, welche die Messung unmöglich machen oder beeinträchtigen. Geldstrafen von 5.000 bis 10.000 Kronen (ca. 200-400 Euro) |
Türkei | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen |
Ungarn | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen. |
Quelle: Juristische Zentrale, Stand: 8/2023