Angelo Kelly (39), berühmt geworden mit der Kelly Family, muss für den Auftritt zweier seiner Kinder bei einem Konzert in Dinslaken 500 Euro Bußgeld berappen.
Kellys Anwalt zog den Einspruch gegen den Bescheid am Mittwoch am Düsseldorfer Amtsgericht zurück. Damit ist das Bußgeld rechtskräftig, wie eine Gerichtssprecherin sagte.
Es war wegen einer Formalie fällig geworden: Kelly hatte eine Genehmigung für den Auftritt seiner Kinder bei dem Konzert am 4. Juli 2019 beantragt. Diese war von den Behörden auch erteilt, aber nicht rechtzeitig zugestellt worden und lag am Abend des Auftritts noch nicht vor. Damit hätten sie nicht auftreten dürfen.
In der Hauptsache trug Kelly aber einen Sieg davon: Der Auftritt seines jüngsten Sohnes William auf der Bühne blieb folgenlos. Das Verfahren um ein Bußgeld in Höhe von 2000 Euro wurde eingestellt. Es sei unklar, ob es sich dabei tatsächlich um ein Dienstverhältnis im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes gehandelt habe, so das Gericht. Nach Aussage von Kellys Anwalt dauerte der Auftritt ein bis drei Minuten.
"Nur auf der Bühne sein ist keine Beschäftigung", hatte Kellys Anwalt Marcus Sonnenschein argumentiert. Dies hätten inzwischen eine ganze Reihe von Behörden und Gerichten in Deutschland bestätigt. Einzige Ausnahme sei das Amtsgericht im bayerischen Haßfurt gewesen - das Urteil werde derzeit beim Oberlandesgericht Bamberg angefochten.
In Haßfurt war Kelly zur Zahlung von 3000 Euro verurteilt worden. In Bayern soll der damals vierjährige William mindestens 30 Minuten auf der Bühne musiziert haben. Der Fall sei ein "Paradebeispiel" für einen Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz, hatte der Richter dort entschieden.
Angelo Kelly war beim Prozess am Mittwoch in Düsseldorf nicht vor Ort. Er nannte die Entscheidung des Gerichts auf seinem Facebook-Account einen Freispruch.
"William war und ist bei unseren Shows zu keiner Zeit verpflichtet, mit uns aufzutreten. Wenn er es tat, dann nur weil er es wollte", hatte er nach dem Urteil in Haßfurt mitgeteilt. Angelo Kelly stand selbst als jüngster Spross der Kelly Family schon als Kind auf der Bühne. Heute hat er mit seiner Frau Kira fünf Kinder.
Dem Jugendarbeitsschutzgesetz zufolge ist die Beschäftigung von Personen verboten, die noch nicht 15 Jahre alt sind. Bei Musikaufführungen können Kinder über drei bis sechs Jahre zwar mit behördlicher Ausnahme bis zu zwei Stunden täglich gestaltend mitwirken und an Proben teilnehmen - aber nur in der Zeit von 8 bis 17 Uhr. Der Auftritt in Bayern soll bis nach 20 Uhr gedauert haben.