Können Schulen wieder vollständig geöffnet werden? Und was ist dann mit dem Abstandsgebot? Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) unterstützt eine gerichtliche Überprüfung, wie sie am Donnerstag mitteilte. Besonders in den Grundschulen kämen sich Kinder und Lehrkräfte sehr nahe. DieGEWhält es den Angaben zufolge für äußerst fahrlässig, die Abstandsregeln dort außer Kraft zu setzen. Die geplante Bildung fester Gruppen, die sich nicht begegnen sollten, sei in den Schulen kaum umzusetzen und werde beim Übergang in den Hort gänzlich «ad absurdum» geführt. Die Gesundheitsgefahr für die Lehrkräfte sei nicht kalkulierbar und sorge für enorme Verunsicherung.
Deshalb unterstützte dieGEWeine betroffene Grundschullehrkraft bei einer Normenkontrollklage am Oberverwaltungsgericht in Magdeburg. Es solle geprüft werden, ob das Bildungsministeriums berechtigt gewesen sei, die Gesundheitsregel der Eindämmungsverordnung eigenständig auszusetzen. Mit einem Bescheid des Gerichts werde in den kommenden Tagen gerechnet.
Derzeit werden Schülerinnen und Schüler nach einem sogenannten Wechselmodell unterrichtet. Die Klassen sind in Gruppen geteilt und lernen im täglichen oder wöchentlichen Wechsel im Klassenzimmer oder zu Hause. So soll der Mindestabstand garantiert werden. Zwischen dem 8. und 15. Juni sollen alle Grundschüler zum täglichen Unterricht zurückkehren. Dann werden die Klassen nicht mehr geteilt. Derzeit werden im Land nur äußerst wenige Neuinfektionen registriert.