Plan für Sachsen-Anhalt

Lockdown wird erst durch Landes-Inzidenz gelockert

Das geht definitiv ab 01. März

  • Schulen und Kitas öffnen zum 01. März im eingeschränkten Betrieb öffnen,abhängig von Inzidenz. Die Notbetreuung wird aufgehoben.Siehe hier für Details
  • Zum 01. März öffnen auch: Friseure, Fußpflege, Gärtnereien, Blumenläden, Baumärkte, Fahrschulen undFlugschulen.
  • Ab 01. März dürfen Leistungssportler aus dem Jugendbereich wieder trainieren.
  • Der Rest bleibt auf unbestimmte Zeit im Lockdown-Modus - Änderungen hängen von den Inzidenzzahlen ab - erklären wir weiter unten!

Außerdem wurde festgelegt, dassGrundschullehrer, Tagespfleger, Förderschullehrer,Erzieher in die Impfpriorität 2 vorgestuft werden. Sie erhalten ein Impfangebot mit AstraZeneca.

Und hier der Entwurf zum "Sachsen-Anhalt-Plan" der Landesregierung. Er ging gestern in die sogenannte "Anhörung" an Wirtschafts- und Sozialpartner und Kommunale Spitzenverbände sowie Verbände aus den Bereichen Soziales, Sport und Kultur.

Der Öffnungsplan

Richtliniefür weitere Öffnungen sind die Inzidenzwerte unddie Auslastung der Intensivbetten:

  • Ist die 7-Tage-Inzidenz in Sachsen-Anhalt5 Tage lang stabil unter 50, so gibt es erste Lockerungen - Stufe 1.
  • Bleibt die Inzidenz 5 Tagelang unter 35, gilt die nächste Stufe 2.
  • Bleibt die Inzidenz3 Wochen lang unter35, gilt Stufe 3.
  • Bleibt die Inzidenz6 Wochen lang unter35, gilt Stufe 4.

Die gängigen Abstands- und Maskenregeln bleiben erhalten!

Stufe 1 - Inzidenz 5 Tage stabil unter 50

Ist Stufe 1 erreicht, darf sich

  • einHaushalt mit 5 weiteren Personen treffen.
  • Fachlich organisierte, berufliche Veranstaltungen mit Tests und Hygienekonzept sind dann wieder erlaubt.
  • Körperpflege, Kosmetik- und Tattoostudios öffnen.
  • Campingtourismus, etwa im Wohnmobil, ist wieder erlaubt. Hotelangebote wurden noch nicht besprochen.
  • Ein Einzelhändler darf sich nach Voranmeldungmit 2 Kunden im Laden treffen, etwa zur Beratung.
  • Museen und Gedenkstätten öffnen, Karten müssen vorab bestellt werden.
  • Kinder- und Jugendsport (maximal 15 + Betreuer), Gesundheits- und Rehabilitationssport (maximal 5 + Betreuer)ist wieder auf Abstand erlaubt.

Stufe 2- Inzidenz 5 Tage stabil unter 35

Ist Stufe 2 erreicht, darf sich

  • ein Haushaltmit10 weiteren Personen treffen.
  • Der Zugang zu allen Läden/Geschäften ist dann unter Hygienauflagen wieder erlaubt.
  • In Stufe 2 öffnen soziokulturelle Zentren, Opern, Konzerthäuser Kinos und Theater wieder. Maximal 250 Besucher dürfen unter Hygieneauflagen an einer Veranstaltung teilnehmen.
  • Die Gastronomie öffnet.
  • Sport ohne Kontakt ist sowohl im Innen- und Außenbereich mit Hygienekonzept, (Gruppengröße max. 10 + Betreuer), Kinder- und Jugendsport (bis 18 Jahre) mit und ohne Kontakt im Innen- und Außenbereich mit Hygienekonzept.
  • Öffnung von Badeanstalten, Schwimmbäder und -hallen für den Schwimmsport. Öffnung von Fitness- und Sportstudios, Rehabilitationssport, Yoga- und andere Präventionskurse, Indoor-Spielplätze

Stufe 3- Inzidenz 3 Wochen stabil unter 35

In Stufe 3 darf sich

  • ein Haushalt mit 15 weiteren Personen treffen.
  • In Stufe 3 öffnen Bars,Freizeit-Zentren, Spielbanken, Prostitutionsstätten.Wettkampfsport ist erlaubt.
  • Im Amateurbereich beginnt der Spielbetrieb.
  • Reisebusreisen sind erlaubt.
  • Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern bleiben weiterhin untersagt. In Stufe 3 gilt -Indoor: 250 (Ausweitung auf 500 bei Inzidenz unter15) / Outdoor: 500 (Ausweitung auf 1.000 bei Inzidenz unter15)

Stufe 4- Inzidenz 6Wochen stabil unter 35

  • In Stufe 4 gibt es keine Kontaktbeschränkungen in Bezug auf die Personenzahl.
  • In Stufe 4 sind Sportveranstaltungen mit 500 Besuchern innen und 1000 Besuchern außen erlaubt.(Ausnahmegenehmigungen in den Bereichen Kultur und Sport nach Zustimmung durch das zuständige Fachressort sowie durch das Gesundheitsministerium möglich.)

Die Pressekonferenz wurde live übertragen

Gleichzeitig legt der Sachsen-Anhalt-Plan fest, dass bei einem möglichen erneuten Anstieg der Inzidenzen wiederum Maßnahmen zur Eindämmung des Virus erfolgen. Ein Schließungsautomatismus soll jedoch ausgeschlossen werden. Auch hier sollen deshalb nicht allein die Infektionszahlen im Mittelpunkt stehen, sondern z. B. auch die Auslastung des Gesundheitssystems, das Funktionieren der Kontaktnachverfolgung oder die Identifizierung lokaler Hotspots. Zugleich können Landkreise und kreisfreie Städte in Eigenverantwortung weitergehende Eindämmungsmaßnahmen anordnen.

Vorgesehen ist, dass das Kabinett den Sachsen-Anhalt-Plan 2021 in der Kabinettssitzung am 2. März beschließt und mit ihm in die Gespräche der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am 3. März geht.

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