Haupthaus der Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz

Sachsen-Anhalt: Landkreisstreit nun vor Gericht

Es geht um Millionenbeträge

Mehrere Landkreise in Sachsen-Anhalt ziehen wegen Finanzstreitigkeiten vors Bundesverfassungsgericht.

Der Kreis Mansfeld-Südharz und der Salzlandkreis schließen sich einer Verfassungsbeschwerde an, die auch der Landkreis Stendal unterstützt.  

Die Landkreise wollen klären, ob es einen Anspruch auf eine finanzielle Mindestausstattung gibt. 

Denn das Problem ist: Die Kreise selbst haben keine Steuereinnahmen. Sie bekommen Geld entweder vom Land oder Städten sowie Gemeinden im Kreisgebiet.

Allerdings haben sich die Gemeinden in der Vergangenheit gerichtlich gegen diese Abgaben gewehrt - und das mit Erfolg. Im Landkreis Mansfeld-Südharz muss die Kreisverwaltung daher jetzt 40 Millionen Euro an die Gemeinden zurückzahlen. 

Auf der anderen Seite bekommen die Kreise aber auch nicht mehr Geld vom Land. Deren Verwaltungen müssten deshalb Schulden aufnehmen – und da stimme was nicht im System, sagt der Landrat im Kreis Mansfeld-Südharz André Schröder. 

Das Problem soll jetzt das Bundesverfassungsgericht klären. 

Seite teilen