Zweiter Anlauf gegen Dieselpanscher

Prozess beginnt von vorn

Nach längerer Unterbrechung hat in Magdeburg ein Prozess um Steuerhinterziehung mit falsch deklariertem Diesel-Kraftstoff ein zweites Mal begonnen. Der Fall war bereits seit Dezember 2015 verhandelt worden. Seit August 2018 war der Prozess aber ausgesetzt, weil der Vorsitzende Richter in den Ruhestand ging und bis dahin kein Urteil fiel.

Die Staatsanwaltschaft geht von einem Steuerschaden von sieben Millionen Euro durch nicht entrichtete Energiesteuer aus.

Den vier Angeklagten wird vorgeworfen, 2010 und 2011 auf einem Betriebsgelände in BurgKraftstoff hergestellt zu haben, der von der Qualität her Diesel sehr nahe gekommen sein soll. Den Abnehmern sollen sie ihn als Diesel für Fahrzeuge verkauft haben. Bei den Steuerbehörden sollen die Beteiligten jedoch den Anschein erweckt haben, es seien Öle und Mittel, die nicht energiesteuerpflichtig sind.

In dem Prozess sind Verhandlungstermine bis Januar 2020 geplant. 51 Zeugen sind geladen. Am Landgericht gibt es inzwischen vier dieser Diesel-Prozesse.

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