Blitzer

Zurück zum alten Bußgeldkatalog

Auch Sachsen-Anhalt entscheidet sich gegen umstrittene neue Regelungen

Seit seinem Inkrafttreten Ende April sorgt der neue Bußgeldkatalog für Streit und Diskussionen. Nun setzen einigen Bundesländer - so auch Sachsen-Anhalt - die Regelungen des neuen Kataloges ausser Kraft und kehren zu den alten Regelungen zurück.Im Moment werde geprüft, wie die Autofahrer behandelt werden, die seit dem Inkrafttreten der strengeren Regeln bis zur jetzigen Aussetzung geblitzt wurden. Der ADAC empfiehlt, die Widerspruchsfrist zu nutzen, falls man gerade einen Bescheid bekommen hat. Aber auch, wenn die schon verstrichen ist,habt ihr die Möglichkeit mit Verweis auf die aktuelle Situation ein Gnadenverfahren zu beantragen

Fehlende Rechtsgrundlage

Der Bund hatte die Länder, die schärferen Regeln zunächst auszusetzen und zur alten Regel zurückzukehren. Grund: Der neue Katalog sei wahrscheinlich nichtig - wegen eines "fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrundlage".

Bundesländer entscheiden selbstständig

Neben Sachsen-Anhalt kehren auch Bayern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zu den Bußgeld-Regeln zurück, die bis zum 27. April galten.

Thüringen will die härteren Strafen hingegen weiterhin verhängen.

Härtere Strafen für Temposünder

Der neue Bußgeldkatalog sollte unter anderem Radfahrer besser schützen und sieht härtere Strafen für Temposünder vor. So droht jedem ein Monat Führerscheinentzug, der innerorts mindestens 21 Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs ist. Außerorts liegt diese Grenze bei 26 Kilometern pro Stunde. Nach dem alten Bußgeldkatalog liegen diese Grenzen bei 31 beziehungsweise 41 Kilometern pro Stunde schneller als erlaubt.

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