Urlaub

Zurück aus dem Urlaub – und jetzt?

Was es bei der Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet zu beachten gibt

Den Urlaub im Ausland genossen und jetzt zurück nach Deutschland – was gibt es zu beachten?

Rückkehrer aus einem Hochrisikogebiet brauchen eine digitale Einreiseanmeldung.

Darüber hinaus benötigenReiserückkehrer aus Hochrisikogebieten noch:

  • Nachweis über vollständige Impfungen
  • Nachweis Genesenen-Status
  • aktueller Corona-Test

Wer nur einen Corona-Test vorlegt, muss nach der Einreise zehn Tage in Quarantäne und kann sich frühestens fünf Tage durch einen negativen Test freitesten.

Für Kinder ab sechs Jahren gelten die gleichen Regeln wie für Erwachsene. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht befreit, aber nicht von der Quarantänepflicht.

Was ist eine digitale Einreiseanmeldung aus Hochrisikogebieten?

Bereits seit Ende 2020 müssen sich Einreisende online registrieren , wenn sie sich zuvor in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Dazu gehörenderzeit unter anderem Österreich, Schweiz, USA, Griechenland, Polen und Frankreich.

Die digitale Einreiseanmeldung ist bereits vor der Abreise vorzunehmen. Ihr könnt unter kostenloshttps://www.einreiseanmeldung.de/#/ eure Informationen angeben.

Zunächst gebt ihr an, in welchen Land ihr euch in den letzten 10 Tagen aufgehalten haben. Dann folgen Angaben zur Person und zum Transportmittel, mit dem ihr wieder nach Deutschland eingereist seid. Nach der Angabe aller Informationen, unter anderem auch des aktuellen Impfstatus, erhaltet ihr ein PDF-Dokument, dasihr bei der Einreise mitführen müsst.

Das Ausfüllen ist Voraussetzung für das Reisen mit Flugzeug, Schiff, Zug oder Bus. Zusätzlich wird automatisch daszuständige Gesundheitsamt informiert, falls eine Quarantänepflicht vorliegt.

Wem esbeispielsweise wegen fehlendertechnischer Ausstattung oder technischen Problemen nicht möglich ist, ein PDF-Dokument mitsichzuführen,der hat die Möglichkeit eine Ersatzmitteilung auszufüllen.

Welche Ausnahmen gibt es?

Die digitale Einreiseanmeldung aus einem Hochrisikogebiet entfällt, wenn …
… lediglich durch ein Risikogebiet gefahren wird und kein Zwischenaufenthalt erfolgt.
… man sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet oder sich nur für bis zu 24 Stunden in Deutschland aufhält.
… man beruflich bedingt in Deutschland einreist, um Personen, Waren, Güter zu transportieren.

Wie lange gelten dieRegelungen für Reiserückkehrer noch aus Hochrisikogebieten?

Die Regelungen gelten noch bis zum 03.03.2022.

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