Die Temperaturen liegen morgens um den Gefrierpunkt und hier bei uns in Deutschland gilt die Winterreifenpflicht.
Autoexperte Frank Wiedemann: was bedeutet die Winterreifenpflicht konkret für die Autofahrer?
Das bedeutet, dass – so sagt es das Gesetz – das bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch Eis- oder Reifglätte“ Winterräder auf dem Auto sein müssen. Als Winterreifen gelten alle M+S – also Matsch und Schnee – Reifen mit dem M+S Symbol und alle Ganzjahresreifen. Wenn ihr unsicher seid, fragt ihr den Fachmann in der Werkstatt oder Euren Reifenhändler.
Gilt das jetzt für alle Fahrzeuge? PKW, LKW, Busse, usw.?
Ja, fast. PKW, leichte LKW bis 8 Tonnen und auch Motorräder sind von der Winterreifenpflicht betroffen. Die müssen also auf alle zwei Achsen Winterräder aufziehen. Nur auf einer Achse Winterräder reicht nicht. Anders ist das bei schweren Nutzfahrzeugen. Busse oder die großen Brummis müssen nur auf den Antriebsrädern Winterräder haben, weil man hier davon ausgeht, dass die restliche Bereifung dieser Fahrzeuge sowieso wintertauglicher ist, als ein PKW-Sommerreifen. Das gilt im übrigen auch für durchreisende Fahrzeuge aus anderen Ländern. Landwirte haben dagegen Glück: Traktoren und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge brauchen keine Winterreifen.
Was passiert, wenn ich keine Winterreifen drauf habe?
Bei einer Verkehrskontrolle drohen 60 Euro Bußgeld – bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 80 Euro, bei Gefährdung 100 und bei einem Unfall sogar 120 Euro und jeweils 1 Punkt. Wer sein Auto mit Sommerrädern bei Schnee und Eis stehen lässt, muss nix bezahlen – wer also am Straßenrand parkt und nicht fährt, dem droht auch kein Bußgeld. Unabhängig vom Bußgeld kann es bei einem Unfall mit Sommerrädern im Winter passieren, dass die Versicherung nur einen Teil des Schadens übernimmt oder im schlimmsten Fall gar nichts bezahlt.