Winterdienst

Winterdienst im SAW-Land - Wer ist zuständig?

Der Winter klopft im SAW-Land an die Tür. Auch wenn noch nicht die riesigen Schneemengen zu erwarten sind, könnte es glatt werden auf unseren Straßen.

Wir beantworten einige Fragen zum Thema Winterdienst und Straßenräumung.

Wer ist für welche Straßen zuständig?

Das ist nach Rangfolge organisiert. Von oben nach unten. Nach Bedeutung. Die Landesstraßenbaubehörde ist für den Winterdienst auf Autobahnen, Bundes- und Landstraßen verantwortlich. Auf den Kreisstraßen die jeweiligen Landkreise und in den Städten die Stadtwirtschaften oder kommunalen Bauhöfe. Die unterstützen sich auch gegenseitig und haben meistens auch Partner aus der Privatwirtschaft. Da wird der Auftrag ausgeschrieben und eine Firma bekommt dann den Zuschlag. Das dann oft die billigste Firma, wie sich dann im Ernstfall herausstellt, leider nicht immer die beste.

Wie läuft ganz konkret die Einsatzplanung ab - so als Art Alarmierungskette?

Wir haben bei Dirk Vogel von der Straßenmeisterei in Eisleben nachgefragt. Die bekommen täglich per Fax den aktuellen Wetterbericht vom Deutschen Wetterdienst. Da sind sie dann schon mal vorgewarnt.

Zusätzlich kommen noch ganz aktuelle Daten vom SWIS herein. SWIS steht für Straßenzustands- und Wetterinformationssystem, das sind Messpunkte an besonders neuralgischen Punkten von dort bekommen die Leitstände ganz aktuelle Daten zu Niederschlag, Wind und Nebel bis hin zur Oberflächentemperatur der Fahrbahn. Und dann ist natürlich die Erfahrung der Mitarbeiter wichtig. Den Blankenheimer Berg nennt Dirk Vogel als Beispiel, da weiß jeder seiner 38 Mitarbeiter – da müssen wir ganz genau hinschauen. Die Kollegen in Eisleben sind jetzt im 2-Schichtsbetrieb+ Handybereitschaft.

Was wird denn eigentlich gestreut?

Das ist ein Salz-Lauge-Gemisch, das kann die Sofortwirkung und die möglichst lange Haltbarkeit am besten gewährleisten, dieses Feuchtsalz funktioniert bis Minus 15 Grad. Drunter wird es kritisch und Uwe Langkammer, der Chef der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt hat mir noch versichert: wir streuen, so viel wie nötig und so wenig wie möglich. Nicht um zu sparen, sondern aus Umweltschutzgründen.

Wie schnell müssen denn die Straßen geräumt sein?

Da muß ich gleich mal dazwischen grätschen. In Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt gibt es keine Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Straßen. Im Straßengesetz Sachsen-Anhalt steht: sollen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen bei Schnee und Eisglätte räumen und streuen. Link zum Straßengesetz Sachsen-Anhalt : § 9 Abs. 4 StrG LSA

Sollen heißt nicht müssen. In Niedersachsen - da gibt es die Räum- und Streupflicht. Zeitliche Fristen existieren nirgends. Grundsätzlich gilt aber: wo es am gefährlichsten werden kann, da wird zuerst gestreut und geräumt.

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