Wiegands Gehaltskürzung rechtmäßig

Verwaltungsgericht bestätigt Verfehlungen des OB´s

Juristische Niederlage für Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand. Wiegand hatte gegen die Kürzung seines Gehaltes geklagt undverloren .

Es ging um ein Disziplinarverfahren aus dem Jahr 2019. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hatte Wiegand die mehrmalige Missachtung des Stadtrates vorgeworfen und dem OB als Strafe das Gehalt für ein halbes Jahr um insgesamtrund 12.000 Euro gekürzt. Dabei ging es um drei Verfehlungen zwischen 2013 und 2016.

Wiegand bestreitet die Vorwürfe und hatte dagegen vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg geklagt und nun verloren. Der 64-Jährige kann gegen dieseGerichtsentscheidung in Berufung gehen.

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