Bernd Wiegand

Wiegand bleibt suspendiert

Gericht weist seinen Eilantrag zurück

Demonstrativ stoisch und mit festem Blick sah man Halles Oberbürgermeister Anfang des Jahres täglich in der Online-Pressekonferenz sitzen. Die Veranstaltung, die einst dafür gedacht war, interessierte Bürger und Pressevertreter über das Infektionsgeschehen in Halle zu informieren, verwandelte sich in ein "Verhör" - wie esWiegandbezeichnete -, bei der das Stadtoberhaupt versuchte, sein Vorgehen in der Impfaffäre zu rechtfertigen.

Wiegandwurde vorgeworfen, er habe sich vorzeitig bereits im Januar gegen das Coronavirus impfen lassen und systematisch «Impfüberschüsse» produziert, um sie unter anderem sich und seinem Beamtenapparat verabreichen zu lassen. Es folgte eine Aufarbeitung, an deren Ende zuletzt seine Suspendierung stand.

Eilantrag zurück

Das Verwaltungsgericht in Halle bestätigte nun die Suspendierung und wies somit einen Eilantrag Wiegands gegen das Verbot der Führung seiner Amtsgeschäfte zurück, wie ein Sprecher des Gerichtes am Mittwoch mitteilte. Das Gericht halte den Verdacht der Verdunklungsgefahr für begründet, sagte der Sprecher.Wiegandhabe bereits vor der Suspendierung die Aufklärung der Vorwürfe gegen ihn behindert.

Während der Aufarbeitung der Vorfälle hatteWiegandkeine glückliche Figur abgegeben. Er verwickelte sich in Widersprüche, zeigte wenig Einsicht, reagierte zunehmend trotzig und dünnhäutig. Schließlich blieben die täglichen Pressekonferenzen aus. Der OB antwortete fortan nur noch schriftlich und äußerst schmallippig auf Fragen zu seiner Person.

"Sie werden keine Entschuldigung finden"

Er habe sich rechtlich nichts vorzuwerfen, argumentierteWiegandimmer wieder - obwohl staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen ihn laufen. Gefragt, ob ihm die Vorfälle leid täten, sagte er: "Sie werden keine Entschuldigung finden."

Die nun erlittene Niederlage vor dem Verwaltungsgericht wird nicht das Ende der juristischen Auseinandersetzung sein.Wiegandkündigte bereits an, gegen den Beschluss Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen zu wollen. Er führt dabei eine Richtlinie des Bundesgesundheitsministeriums ins Feld, die zu der Entscheidung seiner verfrühten Impfung geführt haben soll.

Darin heißt es: "Die Priorisierung nach der Coronavirus-Impfverordnung ist grundsätzlich von den Impfteams zu beachten. Abweichungen sind dann möglich, wenn die Organisation dies erfordert oder Impfstoff andernfalls verworfen werden müsste; dies wird vor Ort von den Impfteams entschieden."

«Mit dieser Aussage werde ich gegen die Entscheidung vor dem OVG Beschwerde einlegen», sagteWiegandam Mittwoch.

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