Wie? Youtube wird abgeschaltet?!

Nein, Youtube wird nicht per Gesetz abgeschaltet und auch nicht von der EU verboten.

Die Europäische Union will das Urheberrecht schützen und überlegt, wie das in der riesigen Internetwelt gehen kann. Einer ihrer Vorschläge ist: die großen Plattformen (Youtube, Facebook & Co.) müssen technische Filter einbauen, die alles durchleuchten, was von den Nutzern hochgeladen wird. Diese technischen Filter werden "Upload-Filter" (Hochlade-Filter) genannt. Die Reglung dazu wäre, wenn sie denn final beschlossen wird, im Artikel 13 verankert - daher wird dieser Artikel jetzt so oft angesprochen und kritisiert. Diese Filter sollen grob gesagt so funktionieren: Wenn ein Nutzer etwas verwendet (Musik, Fotos, Video, Texte), das einem anderen gehört bzw. von einem anderen entworfen/geschrieben/fotografiert wurde, wird es erst gar nicht hochgeladen. Klingt vielleicht erstmal in Ordnung für die Künstler undKreativen und vor allem die Firmen dieser Welt, die mit denen Geld verdienen (Musikverlage z. B.). Aber ist es auch sinnvoll umsetzbar? Youtube nutzt solche Filter auch schon und merkt, dass das alles nicht so einfach ist. Am Ende entscheidetja ein Programm über menschliches Handeln ...

Rechner ersetzen keine Menschen!

Die Macher von "Save The Internet" (www.savetheinternet.info) beschreiben ihre massiven Bedenken so: "Uploadfilter auf Seiten wie YouTube, Facebook und Co. haben alle eines gemein: Sie agieren niemals so genau wie es ein Mensch könnte. Dies hat zur Folge, dass häufig Inhalte entfernt werden, die zwar gegen das Urheberrecht verstoßen, jedoch unter dem Schutz des Zitatrechts stehen. Diese „Anfälligkeit“ kann weiter als Vorwand genutzt werden, um Inhalte herauszufiltern, die nicht den eigenen Werten und Vorstellungen entsprechen."

Außerdem weist die Interessengemeinschaft darauf hin, dass mit nach den neuen Richtlinien auch das Verlinken kostenpflichtig werden kann. Bisher kann man z. B. den Artikel einer Tageszeitung zu einem Thema ja durchaus posten oder bei sich auf die Seite setzen - nur könnten Verlage dafür dann Lizenzgebühren verlangen und es müssen zwischen Verlagen und Nutzern entsprechende Verträge geschlossen werden.

Wieso kursiert die Info: Youtube wird abgeschaltet?

Die Youtube-Chefin Susan Wojcicki hat schlicht gesagt: wenn die Richtlinien so kommen, wie angedacht, zwingt man uns etwas auf, was wir technisch nicht sinnig lösen können. Youtube sieht sich quasi ausserstande, mit Upload-Filtern die Richtlinien einzuhalten. Etwas überspitzt meinte sie deshalb: bevor wir was falsch machen und dafür vor Gericht gezerrt werden, schalten wir lieber ganz ab. Drum herum redet sie natürlich auch sehr viel über Freiheit und Kreativität und Commuity - aber grundsätzlich geht es nur darum.Klickt hier, dann könnt Ihr Euch ihre Videobotschaft ansehen!

Ist denn jetzt schon was entschieden?

Nein, noch nicht ganz. Die EU befasst sich mit der Überarbeitung ihrer Richtlinien zum Urheberrecht schon seit Jahren und ist in diesem Jahr z.B. im Juli, im September und Oktober zusammen gekommen, um an den Vorschlägen wieder und wieder Formulierungen zu ändern. Für November ist die nächste Runde angesetzt.

Was kann, was sollte man tun?

Vielleicht erst einmal lesen, worum es geht. Hier findet Ihr die "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt"- auf Seite 31 findet man die viel diskutierten Artikel11 "Recht auf Veröffentlichungen" undArtikel 13 "Bestimmte Nutzung geschützer Inhalte durch Online-Dienste".

Wer die angestrebten Regelungen zum Einsatz von Upload-Filern unsinnig findet, kann z. B. Online-Petitionen unterschreiben und in seinen Netzwerken Position beziehen. Und natürlich kann man direkt Kontakt aufnehmen zu den EU-Abgeordneten, die einenin der EU vertreten. Für Sachsen-Anhalt sind das Sven Schulze (CDU) und Arne Lietz (SPD). In der Arbeit für die Richtlinien ist aber vor allem auch Axel Voss, EuropaabgeordneterRegion Mittelrhein, zuständig.

Hier geht's zur Online-Petition von "Save the Internet" - eingerichtet auf change.org!

#safetheinternet #safeyourinternet

Bei den verschiedenen Bewegungen und Gruppen muss man ein bisschen überlegen, wem man seine Stimme gibt: Beispiel: Der Hashtag #safeyourinternet ist von Youtube eingerichtet. Dahinter steht Google. Wenn man den nutzt,stützt man einen Megakonzern, der auch sehr viel Geld für Lobbyarbeit in Brüssel investiert und natürlich sein eigenes Geschäft im Fokus aller Bemühungen sieht. Hinter dem Hashtag#safetheinternet steht eine bunt zusammen gewürfelte Gruppe aus Menschen, die versuchen, möglichst viel zu erklären und damit jedem Menschen die Chance zu geben, sich eine eigene Meinung zu bilden. Natürlich wollen auch die überzeugen, sich gegen bestimmte Formulierungen und Richtlinienideen zu äußern - aber das ist ja ok. Am Ende entscheidet jeder für sich selbst, ob, wo und wie er aktiv werden will.

Das ist der Text vom vorgeschlagenen Artikel 13: KAPITEL 2: Bestimmte Nutzungen geschützter Inhalte durch Online-Dienste Artikel 13: Nutzung geschützter Inhalte durch Diensteanbieter der Informationsgesellschaft, die große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern oder zugänglich machen 1. Diensteanbieter der Informationsgesellschaft, die große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände in Absprache mit den Rechteinhabern speichern oder öffentlich zugänglich machen, ergreifen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke oder sonstigen Schutzgegenstände regeln, oder die die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen, eingehalten werden. Diese Maßnahmen wie beispielsweise wirksame Inhaltserkennungstechniken müssen geeignet und angemessen sein. Die Diensteanbieter müssen gegenüber den Rechteinhabern in angemessener Weise darlegen, wie die Maßnahmen funktionieren und eingesetzt werden und ihnen gegebenenfalls über die Erkennung und Nutzung ihrer Werke und sonstigen Schutzgegenstände Bericht erstatten. 2. Die Mitgliedstaaten müssen gewährleisten, dass die in Absatz 1 genannten Diensteanbieter den Nutzern für den Fall von Streitigkeiten über die Anwendung der in Absatz 1 genannten Maßnahmen Beschwerdemechanismen und Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung stellen. 3. Die Mitgliedstaaten erleichtern gegebenenfalls die Zusammenarbeit zwischen den Diensteanbietern der Informationsgesellschaft und den Rechteinhabern durch Dialoge zwischen den Interessenträgern, damit festgelegt werden kann, welche Verfahren sich beispielsweise unter Berücksichtigung der Art der Dienste, der verfügbaren Technik und deren Wirksamkeit vor dem Hintergrund der technologischen Entwicklungen als geeignete und angemessene Inhalteerkennungstechniken bewährt haben.
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