Seit mehreren Jahren streiten sich die Stadt Wernigerode und der Abwasserverband Holtemme-Bode um nachträgliche Gebühren.
Wie gestern bekannt wurde, hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt zugunsten der Stadt entschieden.
Sie kann nun auf eine Erstattung von einigen Millionen Euro hoffen. Geld, welches sie dann an betroffene Einwohner weiterreicht.
Der Abwasserverband Holtemme-Bode hatte von Einwohnern, die bereits vor Juni 1991 an eine alte Kläranlage angeschlossen waren, nachträgliche Gebühren im Jahr 2015 berechnet. Dieser sogenannte „besondere Herstellungsbeitrag“ sei nicht rechtens, urteilte Anfang des Monats das Verwaltungsgericht Magdeburg. Der Verband legte Einspruch ein, weshalb das Oberverwaltungsgericht in zweiter Instanz eine Entscheidung traf. Sollte der Verband diesmal das Urteil akzeptieren und das Geld an Wernigerode überweisen, würden Einwohner ihre nachträglichen Gebühren möglichst zeitnah erstattet bekommen, so die Stadt.