Frank Wiedemann hat die Antwort…
Beim Herbstlaub ist es wie beim Schnee im Winter.
Bei Einfamilienhäusern muss der Eigentümer dafür sorgen, dass das Laub verschwindet.
Bei Mehrfamilienhäusern ist grundsätzlich auch der Eigentümer dafür verantwortlich, aber der kann die Kehrpflicht auf die Mieter übertragen.
Das muss dann aber im Mietvertrag stehen und der Eigentümer muss dem Mieter auch die entsprechenden Geräte zur Verfügung stellen.
Auch wenn das Laub nicht von den eigenen Bäumen stammt, sondern vom Nachbargrundstück herüberweht, muss es trotzdem entfernt werden und dafür gibt es eine schöne juristische Begründung:
Wer die Vorzüge einer begrünten Wohnlage genießt, muss auch die saisonbedingten Einwirkungen der Begrünung dulden.
Schön, oder?
Wie schnell tropft Regen? Wieviele Menschen wurden schon von Meteoriten getroffen? Der Tag ist voller kleiner Geheimnisse und radio SAW deckt sie auf.