Der Herbst ist da und schon jetzt liegen jede Menge Blätter auf den Straßen und Fußwegen. So lange es trocken ist, ist das auch gar kein Problem, aber wie sieht das bei nassem Laub aus? Wer ist eigentlich dafür zuständig, das Laub zu entsorgen? Wir haben uns auf die Suche nach der Lösung gemacht.
Beim Herbstlaub gelten dieselben Regeln wie beiSchnee im Winter. Bei Einfamilienhäusern muss der Eigentümer dafür sorgen, dass das Laub auf dem Gehweg vor dem Haus verschwindet. Bei Mehrfamilienhäusern ist grundsätzlich auch der Eigentümer dafür verantwortlich, aber der kann die Kehrpflicht auf die Mieter übertragen. Das muss dann aber im Mietvertrag stehen und der Eigentümer muss dem Mieter auch die entsprechenden Geräte zur Verfügung stellen.
Auch wenn das Laub nicht von den eigenen Bäumen stammt, sondern zum Beispiel von einemNachbargrundstück herüberweht, muss es trotzdem entfernt werden. Dafür gibt es auch eine juristische Begründung: Wer die Vorzüge einer begrünten Wohnlage genießt, muss auch die saisonbedingten Einwirkungen der Begrünung dulden.
Wie schnell tropft Regen? Wieviele Menschen wurden schon von Meteoriten getroffen? Der Tag ist voller kleiner Geheimnisse und radio SAW deckt sie auf.