Restaurants, Imbisse und Cafés müssen ihren Kunden beim Straßenverkauf künftig neben Einwegverpackungen auch alternativ eine Mehrwegvariante anbieten. Der Bundestag hat gestern beschlossen, dass das ab2023 gelten wird. Ausnahmen gelten allerdings für kleinere Gastronomiebetriebe, die maximal 80 Quadratmeter groß sind und nicht mehr als fünf Beschäftigte haben.
Gleichzeitig erweiterten die Abgeordneten die Pfandpflicht auf alle Einwegplastikflaschen und Getränkedosen. Bislang gibt es noch immer Getränke - etwa Fruchtsäfte ohne Kohlensäure - auf deren Verpackung kein Pfand erhoben wird. Derartige Ausnahmeregelungen fallen ab dem Jahr 2022 weg; nur bei Milch und Milcherzeugnissen gibt es eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2024. Darüber hinaus wird für die Herstellung von PET-Flaschen ein Mindestanteil an recyceltem Kunststoff eingeführt.
Durch diese Maßnahmen soll der Verpackungsmüll in Deutschland reduziert werden.
Umweltschützern gehen die Neuregelungen allerdings nicht weit genug. In der Kritik stehen vor allem die Ausnahmen von der Mehrwegpflicht. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband befürchtet dagegen eine finanzielle Mehrbelastung, der Handelsverband HDE fordert zumindest längere Übergangsfristen.
Aus Sicht der deutschen Stadtreiniger dagegen setzt das Gesetz wichtige Impulse für einen nachhaltigeren Umgang mit Verpackungsabfällen. Gerade die kommunalen Stadtreinigungsbetriebe seien die Leidtragenden des To-Go-Booms, hieß es beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Die Entfernung der Abfälle aus dem öffentlichen Raum koste rund 700 Millionen Euro pro Jahr.