Wende im Dashcam-Prozess in Magdeburg. Ein Autofahrer aus Salzwedel wollte mit den Aufnahmen seiner Minikamera seine Unschuld bei einem Unfall beweisen und Schadensersatz vom Unfallgegner. Am Donnerstag, den 24. Januar 2019 hat das Landgericht die Sequenzen abspielen lassen, nachdem der Bundesgerichtshof diese voriges Jahr als Beweismittel in Ausnahmefällen zugelassen hat. Dabei gab es am Vormittag eine Überraschung sagt Gerichtssprecher Christian Löffler: "Tatsächlich zeigt dann die Dashcam-Aufnahme, dass der Kläger selbst an dem Unfall Schuld ist, als der Beklagte. Die Verwertung der Dahscam-Aufnahme war daher im Ergebnis für den Kläger negativ"
Das Urteil fällt voraussichtlich in drei Wochen. Bislang haben die Gerichte entschieden, dass sich beide den Schaden teilen. Da nur der Kläger Berufung eingelegt hat, wird das Urteil wohl nicht schlechter ausfallen, sagte Löffler weiter, "aber er hatte ja erstrebt, dass er seinen gesamten Schaden ersetzt bekommt und das erscheint eher fraglich."