Fensterscheibe mit Schild „Einstieg nur mit Maske!“ und gefrorenen Wassertropfen

Welche Corona-Regeln jetzt in Sachsen-Anhalt gelten

In Magdeburg gelten Verschärfungen

Von Montag an gelten in Sachsen-Anhalt neue Corona-Regeln. In der neuen, elften, Landesverordnung, bleibt das Meiste wie in der Zehnten:Die Schulen bleiben offen, die Kontaktregeln sind abhängig vom Inzidenzwert in den Kreisen. Trotz einer hohen Sieben-Tage-Inzidenz von 150 (Sonntag)verzichtete die Landesregierung auf strengere Regeln. Stattdessen erlaubt die neue Verordnung, wie in vielen anderen Bundesländern auch, Öffnungen im Rahmen von Modellprojekten.

Antrag auf Modellprojekte möglich

Die Landkreise und kreisfreien Städte können die versuchsweisen Öffnungen ab sofort bei der Landesregierung beantragen. So sollen verschiedene Sicherheitskonzepte für pandemiefeste Öffnungen erprobt werden. Ab dem 6. April sollen die Modellprojekte starten.

Voraussetzung für eine Genehmigung ist eine «infektionshygienische Bewertung» des zuständigen Gesundheitsamtes. Steigt der Wert der Ansteckungen pro Woche und 100 000 Einwohner über 200, kann die Landesregierung die Genehmigung zurückziehen. Außerdem hatte die Landesregierung die elektronische Verfolgbarkeit der Kontakte zur Bedingung gemacht. Dafür will das Land alle 14 Gesundheitsämter an die Luca-App anschließen. Die Verhandlungen mit dem Betreiber stünden kurz vor dem Abschluss, sagte eine Ministeriumssprecherin am Sonntag.

Inzwischen 11. Verordnung

Mit der elften Verordnung setzt die Landesregierung dieBeschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK)von voriger Woche um. Ursprünglich hatten sich die Länderchefs und -Cheffinnen dabei mit Bundeskanzlerin AngelaMerkel (CDU)auch auf einen strikten Lockdown über die Ostertage geeinigt. Nach deutlicher Kritik und Bedenken zur Umsetzbarkeit des spätnächtlichen Vorschlags der sogenannten Osterruhe, zog Merkel das Vorhaben aber wieder zurück.

An Ostern bleibt alles wie es ist

Auch über die Ostertage ändert sich somit nichts Wesentliches für die Sachsen-Anhalter:Für die Feiertage gelten dieselben Kontaktregeln wie bisher. In Landkreisen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 sind Treffen mit bis zu fünf Menschen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, erlaubt. Am Sonntag lag der Wert laut Landesregierung nur noch im Altmarkkreis Salzwedel und im Landkreis Anhalt-Bitterfeld darunter. Steht die Inzidenz drei Tage über 100, darf nur ein Gast zu Besuch kommen. Die neue Landesverordnung gilt bis zum 18. April.

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