Mit einer weiteren Klimaklage gegen Volkswagen soll ein schnelleres Ende von Verbrennungsmotoren beim Autobauer erwirkt werden. Nach den Vorstellungen der drei von Greenpeace unterstützten Kläger soll der Verkauf ab 2030 untersagt werden, wie das Landgericht Braunschweig vorab mitteilte. Auftakt für den Zivilprozess ist am Dienstag (10.30 Uhr) mit einer mündlichen Verhandlung.
Weiteres Ziel der Klagen ist nach Gerichtsangaben,VWbis 2030 zu einem um 65 Prozent verringerten CO2-Ausstoß gegenüber 2018 zu verpflichten. Die Kläger behaupten, «in ihrem Eigentum, ihrer Gesundheit und ihrem Recht auf Erhalt treibhausgasbezogener Freiheit verletzt zu sein». Bei ihnen handelt es sich um die Greenpeace-Geschäftsführer Roland Hipp und Martin Kaiser sowie die Fridays-for-Future-Aktivistin Clara Mayer.
Der Wolfsburger Konzern sieht keine zivilrechtliche Anspruchsgrundlage. «Die Klage kann aus unserer Sicht keinen Erfolg haben. Sie ist unbegründet, und wir werden in Braunschweig ihre Abweisung beantragen», kündigte Janett Fahrenholz, Leiterin Regulierungsrecht bei der Volkswagen AG, an. Das Unternehmen verwies darauf, eine der ambitioniertesten E-Offensiven der Branche voranzutreiben und bis 2026 mehr als 52 Milliarden Euro zu investieren.
Ein ähnliches Verfahren begann im vergangenen Jahr am Landgericht Detmold begonnen. Mit der Klage dort will ein Landwirt durchsetzen, dassVWden Verkauf von Autos und leichten Nutzfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren 2030 einstellt. Im bisherigen Verlauf forderte das Gericht zunächst den Kläger auf, sein Anliegen zu konkretisieren. Im Februar soll es eine weitere mündliche Verhandlung geben.VWweist auch im Detmolder Prozess die Vorwürfe zurück und betont die eigenen Fortschritte in der E-Mobilität.
Auch andere Autobauer sahen sich vor verschiedenen Gerichten mit Klimaschutz-Forderungen konfrontiert. Die Deutsche Umwelthilfe ging etwa gegen BMW und Mercedes-Benz vor. Im Streit mit BMW will das Landgericht München sein Urteil im Februar verkünden. Eine ähnliche Klage des Vereins gegen Mercedes hatte das Landgericht Stuttgart im September abgewiesen. EU-Parlament und EU-Kommission wollen die Zulassung neuer Verbrenner ab 2035 untersagen. Für gebrauchte Autos mit klassischen Antrieben gilt das nicht.