Corona, Virus

Weitere Corona-Lockerungen

In Niedersachsen und Sachsen

In beiden Bundeslängern treten am Wochenende und am Montag kommender Woche weitere Corona-Lockerungen in Kraft

Sachsen

Besuche in Pflegeheimen, Schwimmhallen, Sauna, Familienfeiern oder Busreisen - inSachsenkehrt nach der Corona-Krise immer mehr Normalität zurück. Am Samstag tritt die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft, mit zahlreichen weiterenLockerungen. Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) hatte betont, dass es keine Verbotsverordnung mehr sein soll. Vielmehr sollen immer mehr Dinge ermöglicht werden, die entsprechenden Hygiene-Auflagen vorausgesetzt. Verboten bleiben allerdings Jahrmärkte, Sportveranstaltungen mit Publikum, Disco-Besuch und Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern.

Weitere Lockerungen gibt es ab Montag. Nach einer in dieser Woche vom Kabinett beschlossenen Allgemeinverfügung soll es trotz Corona-Krise Zeugnisübergaben und Abschlussfeiern geben können. Auch Elternabende, Elterngespräche oder Gremiensitzung können wieder erfolgen. Voraussetzung sind die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 29. Juni.

Auch Kitas können ihren Betrieb von Montag an etwas flexibler gestalten: Feste Gruppen sollen zwar bestehen bleiben, können aber künftig größer sein und durch mehr Erzieher betreut werden. Als Beispiel nannte das Kultusministerium etwa die Betreuung auf einer Etage oder in zwei benachbarten Räumen mit einem gemeinsamen Sanitärtrakt.

Die Schulbesuchspflicht an Grundschulen bleibt weiterhin ausgesetzt. Eltern können damit entscheiden, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen. Ein Wechselmodell sei aber nicht möglich, hieß es.

Sachsen-Anhalt

Zwischen dem 8. und dem 15. Juni sollenalle Grundschüler zum täglichen Unterricht zurückkehren. Dabei wird die Klasse nicht mehr geteilt. Weil dann der Mindestabstand nicht immer gegeben ist, sollen die Klassen strikt voneinander getrennt und immer von der gleichen Lehrkraft unterrichtet werden. Auch an den Kitas und den Horten wird dieses Modell fester Gruppen mit einem zugeordneten Betreuerteam umgesetzt. Es gilt von Dienstag an und erlaubt erstmals seit 16. März allen Kindern wieder, in die Kita zurückzukehren.

Damit endet inSachsen-Anhaltdas wochenlange Prinzip der Notbetreuung, bei denen Kinder nur in Kita oderSchulegehen durften, wenn ihre Eltern in definierten unverzichtbaren Berufen arbeiteten.

Schulen und Kitas gehörten zu den ersten Einrichtungen, die Mitte März geschlossen wurden, um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus einzudämmen. Auch zahlreiche andere Bereiche des öffentlichen Lebens waren betroffen. Wegen der geringen Zahl an neuen Infektionsfällen werden die Beschränkungen schrittweise aufgehoben.

Niedersachsen

WeitereLockerungender Corona-Maßnahmen treten inNiedersachsenab Montag in Kraft und erleichtern damit vor allem die Bereiche Freizeit und Tourismus. So dürfen Hallenbäder und Spaßbäder unter Einhaltung von Hygieneregeln wieder öffnen, wie aus der am Freitag vorgestellten neuen Corona-Verordnung des Landes hervorgeht. Über Restaurants und Cafés hinaus dürfen nun auch wieder Bars öffnen, auch in Einkaufszentren kann die Gastronomie wieder Speisen und Getränke zum Verzehr vor Ort anbieten. Touristische Busreisen sind wieder möglich. Auch Indoor-Spielplätze dürfen wieder öffnen - all dies unter klaren Regeln, die Infektionen verhindern sollen. Die neue Verordnung gilt vorerst bis zum 22. Juni.

Als erste spürbare Erleichterung nach dem Verbot sämtlicher Massenveranstaltungen sind ab Montag wieder kulturelle Veranstaltungen im Freien mit bis zu 250 Teilnehmern unter Auflagen erlaubt. Alle Besucher müssen dabei einen Sitzplatz erhalten und der Zugang und das Verlassen der Veranstaltung muss gesteuert werden, um Menschenansammlungen zu vermeiden. Weiter geschlossen bleiben unterdessen Theater oder Kinos. Von 20 auf 50 erhöht wird die Zahl der maximalen Teilnehmer an Beerdigungen, Hochzeitsfeiern, Taufen Firmungen und ähnlichen Feiern.

Auch für den Tourismus sind weiterreichende Möglichkeiten vorgesehen. So können Hotels und Campingplätze von kommender Woche an mit einer touristischen Auslastung von 80 Prozent planen statt wie bisher mit 60 Prozent. Darüber hinaus können Dauercamper und Geschäftsreisende aufgenommen werden. Bei Ferienwohnungen und -häusern entfällt die Sieben-Tage-Wiederbelegungssperre, weiterhin kann ein Quartier aber nur von einem Gast und dessen Mitreisenden aus dem eigenen und einem weiteren Hausstand genutzt werden.

Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) erklärte, Grundlage für die neue Lockerungsstufe sei das landesweit stabile Infektionsgeschehen in den vergangenen Wochen. «Das Coronavirus ist aber immer noch vorhanden – das zeigen die jüngsten Entwicklungen in einigen niedersächsischen Regionen.» Deshalb gelte weiterhin, dass alle umsichtig sein und den Abstand und die Hygieneregeln beachten müssten. «Wenn wir das Infektionsgeschehen unter Kontrolle behalten, können wir weiter Schritt für Schritt zu einem Alltag unter den Bedingungen von Corona zurückkehren.»

Unterdessen forderte der Krisenstab des Landes bessere Besuchsmöglichkeiten in Alten- und Pflegeheimen. «Die Menschen haben ein Recht auf Besuch», sagte die stellvertretende Leiterin des Krisenstabs der Landesregierung, Claudia Schröder. Es gingen vielfältige Beschwerden von Heimbewohnern und Angehörigen über viel zu restriktive Besuchsregelungen ein. «Wir wollen gute und praktikable Besuchsmöglichkeiten», betonte Schröder. Es gehe nicht an, wie in einem konkreten Fall nur ein Mal pro Woche einen Besuch von 15 Minuten Dauer zu gewähren.

Außerdem hätten die Bewohner das Recht, das Heim etwa für Spaziergänge zu verlassen. Die Heime müssten diese Möglichkeit gewährleisten, forderte Schröder. In der neuen Corona-Verordnung ist deshalb die Forderung an die Heimbetreiber aufgenommen worden, ihre Hygienekonzepte unverzüglich fertigzustellen und darin Regelungen für das zeitweilige Verlassen der Heime durch die Bewohner aufzunehmen. Nur in der Anfangsphase der Epidemie mit rapide ansteigenden Corona-Zahlen sei es gerechtfertigt gewesen, auf die Bewohner einzuwirken, damit diese die Heime zu ihrem eigenen Schutz nicht verlassen.

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