In Sachsen-Anhalt wird es für Geimpfte und Genesene vorerst weiter keine zusätzliche Testpflicht in der Gastronomie geben. Darauf hat sich das Kabinett am Montag in einer Video-Sondersitzung verständigt. Die geltenden Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden bis zum 28. Januar verlängert, wie ein Regierungssprecher der Deutschen Presse-Agentur nach der Schalte bestätigte. «Eine inzidenzunabhängige 2G-plus-Regelung wird es bei uns nicht geben», sagte er.
Die Landesregierung hofft, dass nächste Woche eine «validere Datengrundlage» vorliegt. Unter anderem soll bewertet werden, wie stark sich die Verbreitung der Corona-Variante Omikron auf die Zahl der Krankenhauseinweisungen in Sachsen-Anhalt auswirkt. Denkbar wäre, dass sich die schwarz-rot-gelbe Regierung dann auf ein inzidenzabhängiges 2G-plus-Modell in Verbindung mit der Hospitalisierungsrate einigt.
Das 2G-plus-Modell gilt nach wie vor also nur für Chöre, Volksfeste und Veranstaltungen verpflichtend und kann freiwillig in der Gastronomie umgesetzt werden. Neu ist hingegen, dass geboosterte Personen künftig schon ab dem Tag ihrer Auffrischungsimpfung von der zusätzlichen Testpflicht befreit werden, wie die Staatskanzlei mitteilte.
Ebenfalls neu aufgenommen wurden Infektionsschutzmaßnahmen für die Hochschulen und Universitäten. Hierzu zählen etwa Abstandsregelungen, Maßnahmen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und die Anwendung der 3G-Regelung.
Nach der Ministerpräsidentenkonferenz am nächsten Montag will das Kabinett am 25. Januar erneut über nötige Eindämmungsmaßnahmen in Sachsen-Anhalt beraten. Bis dahin bleibt es in der Gastronomie bei einer 2G-Regelung: Nur Genesene und Geimpfte dürfen in Restaurants, sie müssen jedoch keinen zusätzlichen Schnelltest vorweisen. Eigentlich hatten sich Bund und Länder Anfang Januar auf eine flächendeckende Umsetzung einer 2G-plus-Regel für die Gastronomie geeinigt.
Ausnahme: Im Landkreis Harz gilt die 2G plus-Regelung u.a inKultureinrichtungen,Beherbergungsbetriebe undin Restaurants bereits seit Ende November- die Verordnung läuft am 28. Januar 2022 aus.