Nach einem Jahr Coronapause will Magdeburg vom 22. November bis 29.Dezember wieder einen Weihnachtsmarkt eröffnen.
In einer Mitteilung nannte die Stadt heute weitere Eckpunkte:
Demnach stehen die Buden der Schausteller wie sonst auch auf dem Alten Markt und am Domplatz– Einzäunung oder Eintritt gibt es nicht.
Mit Blick auf die Hygieneregeln empfiehlt die Stadt beispielsweise im Gedränge das Tragen einer Maske und will zudem zahlreiche Desinfektionsspender auf dem Gelände aufstellen.
Zeitgleich zum Weihnachtsmarkt wird auch die Lichterwelt in der Innenstadt eröffnet.
Regelungen für den Weihnachtsmarkt 2021 (Quelle: Stadt Magdeburg)
Der Magdeburger Weihnachtsmarkt 2021 findet ab dem 22. November 2021 als Spezialmarkt im Bereich des Alten Marktes statt. Ebenfalls am 22. November 2021 eröffnet die Lichterwelt Magdeburg.
Der Magdeburger Weihnachtsmarkt findet ohne Einzäunung und ohne Eintritt statt.
Auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt gelten die allgemeinen AHA Regeln. Es wird empfohlen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können. Es wird auf die Eigenverantwortung der Besuchenden gesetzt.
Es gibt Registrierungsmöglichkeiten für die Gäste mittels Luca-App, Corona-Warn-App oder ähnlichen.
Der Weihnachtsmarkt hat jeden Werktag bis mindestens 22.00 Uhr geöffnet. Ein Besuch kann so gern auch außerhalb des besucherstarken Wochenendes geplant werden.
Ein reduziertes adventliches Programm findet statt. So erklingen jeden Tag weihnachtliche Klänge vom Balkon des Rathauses. Der Weihnachtsmann ist unterwegs und Kindergruppen können im Bastelhaus basteln. In diesen Bereichen werden die Kontaktdaten erfasst und die Innenräume sind mit leistungsstarken zertifizierten Luftreinigungsgeräten ausgestattet.
Es werden drei Handwaschboxen mit insgesamt sechs Waschmöglichkeiten aufgebaut. Ebenfalls gibt es diverse Desinfektionsspender.
Jeder Stand auf dem Weihnachtsmarkt setzt eigene Hygienemaßnahmen um. Hierzu gelten auch die Regelungen der jeweiligen Berufsgenossenschaft.
In begehbaren Gastronomieständen (Bsp. Glühweinständen) gelten gemäß Landeseindämmungsverordnung die Regelungen (Abstand usw.) wie in der Gastronomie. Hier finden intensive Abstimmungen mit den Betreiber*innen statt, wie diese Regelungen in fliegenden Bauten umgesetzt werden können. Nach aktuellem Stand werden frei zugängliche Innenbereiche deutlich reduziert. Gleichzeitig werden die Außenbereiche vor den Ständen teilweise vergrößert. Hierzu gehört auch der Einsatz von kleinen Stehtischen. Einige Angebote werden daher in einer ungewohnten und eingeschränkten Form präsentiert.