Rechtzeitig zum Weihnachtsfest zeigt sich die Justiz in den meisten Bundesländern milde und entlässt Hunderte Häftlinge vorzeitig aus dem Gefängnis. In Sachsen-Anhalt kommen in diesem Jahr nach vorläufigen Zahlen 26 Gefangene in den Genuss der Weihnachtsamnestie, wie das Justizministerium auf Nachfrage mitteilte. Im Vorjahr seien es 25 Gefangene gewesen. Bundesweit dürfen mindestens 963 Inhaftierte die Haftanstalten früher verlassen, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergeben hat.
Die sogenannte Weihnachtsamnestie ist allerdings an die Voraussetzung geknüpft, dass die restliche Haftzeit nur noch kurz gedauert hätte. Sie soll Häftlingen, die ohnehin rund um den Jahreswechsel entlassen werden, ein schönes Fest bescheren - und ihnen ermöglichen, Hilfsangebote und Beratungsstellen zu nutzen, bevor diese in die Weihnachtspause gehen. In Sachsen-Anhalt kommen und kamen für die Gnadenbescheide Gefangene in Betracht, deren Entlassung in der Zeit zwischen dem 24. November und 6. Januar vorgesehen war, hieß es aus dem Ministerium in Magdeburg.
Entschieden werde immer im Einzelfall. Verurteilte müssen zudem mit ihrer vorzeitigen Entlassung einverstanden sein. Sie müssen sich während der Haftzeit gut geführt haben und ihre künftige Unterkunft und ihr Lebensunterhalt müssen sichergestellt sein.
Nicht in allen Bundesländern gibt es eine Weihnachtsamnestie. Bayern verzichtet wie in den Vorjahren auf diese Möglichkeit. Die Weihnachtsgnade sei gegenüber Häftlingen, deren Haftzeit zufällig zu anderen Zeiten zu Ende gehe, ungerecht, hieß es aus dem Justizministerium in München. In Sachsen ist die Amnestie in diesem Jahr ein Novum: Erstmals werden dort Häftlinge zur Weihnachtszeit entlassen - und zwar 58.