Der Schweinezüchter Adrianus Straathof (64) ist wegen Tierquälerei in einer Anlage in Genthin zu einer Strafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Burg erließ einen entsprechenden Strafbefehl, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte. So seien bei umfangreichen Durchsuchungen fast 100 Sauen und Ferkel mit Krankheiten und Verletzungen entdeckt worden, die nicht medizinisch behandelt wurden. Die Tiere hätten über Tage oder Wochen erhebliche Schmerzen erlitten, so die Urteilsbegründung.
Zuvor hatte die Polizei Magdeburg die Verurteilung vom Juli öffentlich gemacht. Es handele sich um die bundesweit erste rechtskräftige Verurteilung eines Intensivtierhalters wegen Tierquälerei, hieß es. Die Polizei berichtete von den umfangreichen Ermittlungen, die der Verurteilung vorausgingen.
So durchsuchten im März 2014 drei Tage lang mehr als 60 Beamte eine Stallanlage von der Größe von acht Fußballfeldern, wie die zuständige Kriminalpolizistin Annett Bormann sagte. Zu dem Zeitpunkt befanden sich rund 12 000 Sauen und etwa 40 000 Ferkel in der Anlage im Genthiner Ortsteil Gladau. Neben den kranken Tieren seien auch andere Verstöße entdeckt worden. So waren fast alle Muttertiere in viel zu engen Kastenständen untergebracht.
Die Tierquälerei und der Fall Straathof beschäftigten mehrfach die Gerichte. So erließ der Kreis Jerichower Land schon nach den Durchsuchungen ein Berufsverbot gegen Straathof wegen der Tierschutzverstöße. Es wurde vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg bestätigt. Zudem entschied das Bundesverwaltungsgericht mit Blick auf den Fall Straathof vor drei Jahren, dass Schweine in Kastenständen genug Platz bauchen, um sich hinzulegen. Die Schweinezuchtanlage wurde nach dem Berufsverbot für Straathof verkauft, umgebaut und wird von einem anderen Betreiber genutzt.