Wefensleber Eltern vor Gericht

Nach Tod ihres Kleinkindes

Der Tod eines Kleinkinds beschäftigt von Donnerstag (9.00 Uhr) an die erste Strafkammer des Magdeburger Landgerichts. Auf der Anklagebank sitzen die Eltern des 14 Monate alten Jungen, denenTötung durch Unterlassen vorgeworfen wird. Das Kind sollvermutlich am 2. September 2020 gestorben sein, nachdem es über längere Zeit nicht ausreichend ernährt und eine Krankheit nicht ärztlich behandelt worden war. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Junge durch rechtzeitiges Eingreifen der Eltern hätte gerettet werden können. In dem Haushalt in Wefensleben (Bördekreis) wohnten zu dem Zeitpunkt lautGerichtnoch drei weitere Kinder im Alter von drei, sechs und sieben Jahren.

Der 38 Jahre alte Vater kann den Angaben zufolge aufgrundeiner psychischen Erkrankung als schuldunfähig gelten. Im Fall einer Verurteilung wäre eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischenKrankenhaus wahrscheinlich. Bei der Mutter, die zunächst mit den drei anderen Kindern geflüchtet warund sich am 19. Januar gestellt hatte, soll es aktuell keinen Verdacht auf eine Schuldunfähigkeit geben. Sie befindet sich in Untersuchungshaft.

Das Gericht hat zunächst Verhandlungstage bis Mitte März vorgesehen. Es sollen 15 Zeugen und zwei Sachverständige gehört werden.

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