Wasserentnahmeverbot in Nordsachsen

Landkreis erlässt Allgemeinverfügung

Wegen der seit Jahren anhaltenden Trockenheit verbietet der Landkreis Nordsachsen die Entnahme von Wasser aus Flüssen und Seen. Anlieger dürften nun nicht mehr ihre Pumpen anwerfen, um Felder oder Gärten zu beregnen, teilte das Landratsamt in Torgau am Mittwoch, 21. Juni 2023mit. Die entsprechende Allgemeinverfügung gelte bis zum 30. September beziehungsweise bis auf Widerruf.

Auslöser sei der sinkende Grundwasserpegel in vielen nordsächsischen Oberflächengewässern. Der Landkreis kündigte an, das Verbot in den Sommermonaten verstärkt kontrollieren zu wollen. Verstöße könnten mit einem Bußgeld bis zu 50 000 Euro geahndet werden.

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