Was muss ich bei Urlaubsmitbringseln beachten?

Shoppen im Urlaub macht Spaß. Man ist in entspannter Kauflaune und schlendert gerne mal durch die Geschäfte. Ist einem dann mal etwas ins Auge gefallen wird meist vorschnell der Geldbeutel gezückt, aber Vorsicht! Nicht alles, was im Ausland zum Verkauf angeboten ist, darf auch mit in die Heimat.

Wichtig für alle Reisenden: Wer mit dem Flugzeug oder dem Schiff aus einem Nicht-EU-Land, zum Beispiel aus den USA, oder einem steuerlichen Sondergebiet wie den Kanarischen Inseln, einreist, darf Waren für den privaten Gebrauch wie Schmuck, Kleidungsstücke oder Elektronik im Gesamtwert von 430 Euro einführen.

Diese Grenze gilt nicht für Reisen mit der Bahn oder dem Auto. Hierbei liegt die Obergrenze bei 300 Euro.

Bei Reisenden unter 15 Jahren ist dieser Wert noch einmal reduziert, nämlich auf 175 Euro.

Erlaubt und besonders beliebt sind diese Souvenirs:

  • Schlüsselanhänger
  • T-Shirts
  • Magneten z.B. für Kühlschränke
  • Miniatursehenswürdigkeiten
  • Steine
  • Schneekugeln
  • Tassen
  • Landestypische Gewürzmischungen
  • Lokale Getränke
  • Spirituosen
  • Zigaretten
  • Süßigkeiten, die im Heimatland nicht erhältlich sind
  • Pflegeprodukte wie Seifen oder Cremes
  • Postkarten
  • Kleidung
  • Schmuck
  • Fanartikel (Der Renner sind Fußballtrikots)

Gesetzlich verboten sind folgende Souvenirs:

Tierische Mitbringsel:

  • Lebende Tiere
  • Schneckenhäuser und Korallenteile
  • Textilien aus Reptilienleder
  • Elfenbein
  • Exotische Felle
  • Pelzmäntel
  • Ausgestopfte Tiere
  • Federn aller Vogelarten
  • Muscheln nur teilweise, sofern diese nicht unter Artenschutz stehen

Lebensmittel:

  • Fleischprodukte
  • Milchprodukte
  • Sojaprodukte
  • Kartoffeln
  • Kaviar (nur vom Stör und lediglich 125g sind erlaubt)
  • Wildpilze (nur mit Untersuchung gestattet)

Kleidung fällt nur unter das Einfuhrverbot, sofern eine gewerbliche Absicht zu erkennen ist:

  • Gefälschte Markenklamotten
  • Uhren
  • Taschen
  • Schuhe
  • Schmuck

Weitere verbotene Mitbringsel:

  • Arzneimittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sofern man keine ärztliche Bescheinigung vorweisen kann
  • Unzugelassene Feuerwerkskörper
  • Bestimmte Waffen und Munition, nur mit dem jeweiligen Waffenschein erlaubt
  • Rohdiamanten, nur mit Zertifikat legal
  • Antiquitäten und Kunstgegenstände unterliegen in manchen Ländern Ausfuhrbeschränkungen und dürfen nicht mitgebracht werden
  • Sand, sollte dieser von einem Strand eines unter Naturschutz stehenden Gebietes stammen z.B. der Dominikanischen Republik

Worauf man beim Einkauf und dem Mitbringen von Souvenirs achten soll, weiß Annika Wieblitz vom Zoll:

Darf ich Fake Designer-Klamotten kaufen?
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  • Darf ich Fake Designer-Klamotten kaufen?
  • Welchen Wert darf ich einführen?
  • Werte in Europa: Polnische Ostsee
  • Wrd bei Fake-Klamotten bezahlt oder wird der Originalpreis berechnet?
  • Darf ich Fake-Taschen kaufen?
  • Was ist, wenn ich zu viel shoppe?
  • Was ist, wenn ich Schmuck trage und nicht anmelde?
  • Wenn man Schmuck schon vorher schon hatte...
  • Darf man Essen und Trinken mitbringen?
  • Andenken vom Strand (Sand, Muscheln)
  • Weiteres: Waffen, Bargeld
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