Von einem Armutszeugnis sprechen wir heutzutage, wenn etwas überhaupt nicht funktioniert oder wenn jemand charakterliche Schwächen hat oder etwas nicht weiß oder nicht kann. Das Armutszeugnis gab es früher tatsächlich, und zwar für Menschen, die einen Gerichtsprozess führen wollten, sich aber die Gerichts- und Anwaltskosten nicht leisten konnten. Diese Menschen bekamen eine Bescheinigung ihrer Gemeinde – das sogenannte Armutszeugnis – und konnten so den Gerichtsprozess führen. Die Kosten für Gericht und Anwalt wurden vom Staat übernommen. 1981 wurde das Armutszeugnis und damit das Armenrecht in der deutschen Zivilprozessordnung durch den Begriff Prozesskostenhilfe ersetzt.
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