Das Verfahren um den rechtsterroristischen Anschlag von Halle könnte länger dauern als bisher angenommen. Die vorsitzende Richterin UrsulaMertens bat am fünftenProzesstag am Montag die Prozessbeteiligten, sich die Dienstage und Mittwoche bis Mitte November für das Verfahren frei zu halten. Bislang war der letzte Verhandlungstermin für den 14. Oktober vorgesehen. Ob es zu der Verlängerung kommt, hänge unter anderem davon ab, wie lange sich die Befragung weiterer Zeugen hinziehe, sagte die Richterin.
Seit dem 21. Juli läuft vor dem Oberlandesgericht Naumburg der Prozess gegen den Sachsen-Anhalter Stephan Balliet. Die Verhandlung findet aus Platzgründen im LandgerichtMagdeburgstatt. Der 28 Jahre alte Angeklagte hatte zu Prozessbeginn eingeräumt, am 9. Oktober 2019 schwer bewaffnet versucht zu haben, in der Synagoge von Halle ein Massaker anzurichten. Dort feierten zu dem Zeitpunkt 52 Menschen den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur. Nachdem er nicht in die Synagoge gelangt war, erschoss der Mann eine zufällig vorbeikommende 40 Jahre alte Passantin und später einen 20-Jährigen in einem Dönerimbiss.
Am fünften Prozesstag stand das Waffengutachten im Mittelpunkt, das das Bundeskriminalamt (BKA)über die selbstgebauten Waffen des Attentäters angefertigt hat. Demnach waren alle drei selbstgebauten Waffen potenziell tödlich. Mehrere Anwälte der Nebenklage kritisierten zudem die Anordnung von Richterin Mertens, einen Teil der Beweisdokumente nicht durch Verlesen im Verfahren, sondern im sogenannten Selbstleseverfahren in denProzess einzuführen. Der nächste Prozesstag ist für den 25. August geplant.