Ein Gewürzgroßhändler aus Willich (Niederrhein) warnt vor dem Verzehr eines gemahlenen Zimts, der Rückstände eines Pflanzenschutzmittels enthalten könne.
Betroffen seien mehrere Chargen, die bundesweit vertrieben werden, teilte der Gewürzvertrieb Nordrhein am Mittwoch auf seiner Website mit, auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnte via lebensmittelwarnung.de. Nach Angaben des Vertriebsunternehmens sind einige Chargen bei Untersuchungen beanstandet worden. Sie wiesen Spuren von Ethylenoxid auf. Diese Zimt-Chargen seien auch in den Produkten Curry Thai und Curry indisch verarbeitet worden.
«Noch vorhandene Packungen der betroffenen Chargen können selbstverständlich gegen Erstattung des Kaufpreises am Kauf-Ort zurückgegeben werden», hieß es auf der Website von Gewürzkontor (gewuerzkontor.com). Zimt ist gerade für Weihnachtsgebäck ein häufig verwendetes Gewürz.
Ethylenoxid ist laut NRW-Verbraucherschutzzentrale ein Pflanzenschutz- und Begasungsmittel, das zur Bekämpfung von Schimmelpilzen und Bakterien in Gewürzen, Pflanzenpulvern, Nüssen und Ölsaaten dient. Aufgrund seiner Erbgut verändernden und krebserzeugenden Wirkung ist Ethylenoxid für die Lebensmittelerzeugung in der Europäischen Union (EU)schon seit 1991 verboten.