Lufthansa: Vorerst doch kein Streik

Gewerkschaft Ufo setzt Streikvorbereitungen aus

Bei derLufthansadroht vorerst nun doch kein Streik der Flugbegleiter. Die Gewerkschaft Ufo brach am Montag nach eigenen Angaben ihre Vorbereitungen für den Arbeitskampf ab. Zuvor hatte das Unternehmen einen neuen Vorstoß zur Lösung des Tarifkonflikts unternommen.

«Wir sind mit einer Lösungsinitiative auf die Ufo zugegangen», erklärte eine Sprecherin. Ursprünglich hatte die Ufo am Mittwoch einen neuerlichen ausgeweiteten Streik ankündigen wollen. Zum Inhalt der neuerlichen Annäherung machten beide Seiten keine Angaben, da noch Details ungeklärt seien.

Die vorerst letzten Gespräche waren an der Frage gescheitert, ob man die Mediation tariffremder Fragen einer Schlichtung vorschalten sollte. Die Ufo hatte die vonLufthansafür das gesamte Verfahren verlangte Friedenspflicht nicht akzeptiert. DieLufthansawollte andererseits den Einstieg in die Schlichtung nicht von einer einvernehmlichen Lösung in der Mediation abhängig machen. Nun scheint ein sofortiger Einstieg in die Mediation möglich zu sein.

DerLufthansa-Konzern hat der Ufo zudem mehrere Verhandlungstermine zu tariflichen Fragen für diese Woche angeboten.

In dem Konflikt hat Ufo seit Oktober bereits drei Streikwellen bei Flugbetrieben desLufthansa-Konzerns veranstaltet. Rund 2000 Flüge fielen bislang aus.

Am Donnerstag war zunächst der insgesamt dritte Versuch gescheitert, in dem festgefahrenen Tarifkonflikt zwischen dem Konzern und den Flugbegleitern in eine Schlichtung mit zusätzlicher Mediation zu tariffremden Fragen einzusteigen. Als Schlichter sollen Matthias Platzeck und Frank-Jürgen Weise agieren, die auch schon an den Anbahnungsgesprächen beteiligt waren.

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Was passiert, wenn ich am Flughafen gestrandet bin?

Der Veranstalter oder die Fluggesellschaft muss gestrandete Kunden betreuen. Die Leistungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung sind unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle von Flügen verantwortlich ist. Passagiere haben Anspruch auf Essen und Getränke, meist erhalten sie dafür Gutscheine. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung in einem Hotel übernehmen.

Wie komme ich trotz des Streiks an mein Reiseziel?

Die Fluggesellschaft oder der Veranstalter hat die Pflicht, so schnell wie möglich eine Ersatzbeförderung zu organisieren. Kunden können diese per Telefon oder am Schalter des Unternehmens am Flughafen fordern. Urlauber sollten aber nicht aus Verärgerung ohne Rücksprache einfach ein Zugticket kaufen. Denn dann sei fraglich, ob die Fluggesellschaft die Kosten dafür erstattet, warnt Degott. Ab der fünften Verspätungsstunde hat der Fluggast das Recht, sein Flugticket zurückzugeben und sich die Kosten erstatten zu lassen. Damit ist die Airline jedoch aus allen Pflichten entlassen.

Was bedeutet Ersatzbeförderung genau?

Die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter müssen ihre Passagiere schnellstmöglich ans Ziel bringen. Bei einem kürzeren Streik von nur wenigen Stunden kann es laut Degott reichen, zu warten, bis der Flugbetrieb wieder aufgenommen wird. Dauert der Ausstand länger, müssen die Airlines und Reisveranstalter die Kunden zum Beispiel mit der Bahn oder Bussen zu anderen Flughäfen bringen und von dort aus zum gewünschten Ziel.

Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?

Normalerweise steht Reisenden bei einem Flugausfall oder massiven Verspätungen laut der EU-Fluggastrechteverordnung eine Ausgleichszahlung zu. Das gilt jedoch nach derzeitiger Rechtsprechung nicht, wenn höhere Gewalt vorliegt. Das ist laut Bundesgerichtshof bei Streiks der Fall. Eine Ausnahme: Der Passagier kann nachweisen, dass die Fluggesellschaft nicht alles getan hat, um die Streikfolgen abzumildern.

Wie sieht es bei einer Pauschalreise aus?

Bei einer Pauschalreise ist die Rechtslage laut Degott etwas anders. Hier stellt sich nur die Frage, ob der Veranstalter seine Leistungspflichten erfüllt hat. Die Gründe, warum dagegen verstoßen wird, spielen keine Rolle. Sitzen Reisende zum Beispiel zwei Tage am Flughafen fest, statt am Strand zu liegen, können sie den Reisepreis entsprechend mindern. Handelt es sich um eine Kurzreise, können sie sogar von der Reise kostenlos zurücktreten und den Reisepreis zurückfordern. Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit gibt es jedoch nicht.

Wie sollten sich Reisende verhalten?

Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich vorab bei der jeweiligen Airline nach dem Status des Flugs zu erkundigen. Daneben sollten die Reisenden mehr Zeit einplanen, da auch die Abfertigung der nicht annullierten Flüge mehr Zeit in Anspruch nehmen wird. Der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport etwa bittet Passagiere, sich schon vor Antritt der Reise von zu Hause aus auf den Internetportalen der Fluggesellschaften über den Status ihres Flugs zu informieren und die Online-Umbuchungsmöglichkeiten zu nutzen. Fluggäste, deren Flüge nicht annulliert wurden, sollten sich möglichst frühzeitig vor Abflug am Check-in-Schalter einfinden.

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