Waldbrandgefahrenstufe 1: Sehr geringe Gefahr
- Der Wald kann ohne Einschränkungen betreten werden.
Waldbrandgefahrenstufe 2: Geringe Gefahr
- Um Zündquellen zu vermeiden, ist erhöhte Vorsicht geboten.
- Fahrzeuge nicht auf Waldparkplätzen mit trockener Bodenvegetation abstellen.
Waldbrandgefahrenstufe 3: Mittlere Gefahr
- Die Waldbrandgefahr ist erhöht.
- Das Betreten des Waldes ist erlaubt, bei der Nutzung von Waldparkplätzen ist erhöhte Vorsicht geboten.
Waldbrandgefahrenstufe 4: Hohe Gefahr
- Die Forstbehörde darf den Wald sperren.
- Öffentliche Straßen und Wege sowie Waldwege aller Arten sollten nicht verlassen werden.
- Die Forstbehörde darf Parkplätze und touristische Einrichtungen im Wald sperren sowie weitere Schutzmaßnahmen einleiten.
Waldbrandgefahrenstufe 5: Sehr hohe Gefahr
- Die Forstbehörde darf den Wald sperren.
- Der Wald sollte weder betreten noch befahren werden.
- Ausnahmen gelten nur zu Kontrolltätigkeiten durch die Forstbehörde sowie für Kräfte des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes.
Waldbrände verhindern: Was Waldbesucher tun können
- Im und am Wald nicht rauchen.
- Offenes Feuer vermeiden.
- Im Wald und in Waldnähe nicht grillen.
- Waldzufahrten für Feuerwehr und Rettungskräfte freihalten.
- Im Wald nur auf dafür ausgewiesenen Flächen parken.
- Jeden Brand schnellstmöglich unter der Telefonnummer 112 melden.